Auftrag bei Optiker stornieren?

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Frau hat nach Erhalt einer Werbebroschüre eines Optikers, der mit der Meßmethode " i.Scription " und Preisen für eine Gleitsichtbrille aufgrund der Messung ab 79,90 € warb, den Optiker aufgesucht. Zum Ende der Messung machte der Optiker meiner Frau ein Angebot für 1200,-€.
Sie war natürlich erschrocken,ließ sich aber von den Angaben des Optikers über die Beeinträchtigung ihrer Sehschärfe (meine Frau ist einmal im Jahr beim Augenarzt und hatte davon noch nichts gewusst) einschüchtern und war dann noch über die Reduzierung des Preises auf 900,-€ (nur die Gläser ohne Gestell) beeindruckt und bestellte die Gläser.
Nur 3 Stunden später, nachdem meine Frau wieder zu Hause war, habe ich versucht die Bestellung fernmündlich zu stornieren, keine Chance.
Nach einem Telefonat mit der Optikerinnung in Rathenow, die das Verhalten der Optikers Billighotels missbilligte mir aber riet schriftlich zu stornieren, schrieb ich ein Fax an den Optiker. Während der Sendung des Faxes wurde das Empfangsgerät abgeschaltet und blieb es dann bis jetzt.
Wir können das Geld nicht aufbringen, was ich dem Optiker auch mehr fach am Telefon erklärte und fühlen uns auch durch die große Diskrepanz zwischen Werbung und tatsächlichen Kosten erheblich betrogen.

Was können wir tun?

Antwort des Anwalts

Zunächst einmal der Hinweis, dass Sie die Optikerinnung in Rathenow offensichtlich rechtlich falsch beraten bzw. informiert hat. Ihre Frau hat bei dem Optiker einen ganz normalen Kaufvertrag geschlossen, an den sie gebunden ist. Insbesondere existiert entgegen einer landläufigen Ansicht kein allg. Stornorecht von Verträgen. Ausnahmen gibt es nur bei den sog. Haustürgeschäften (Vertreterbesuche) und beim Abschluss von Fernabsatzverträgen (Versandhandel, Internet). Dort kann der Verbraucher den Vertragsschluss innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ein solches Widerrufsrecht besteht jedoch bei allen anderen Verträgen über Güter nicht. Ein Betrug oder eine Täuschung des Optikers wegen der Diskrepanz zwischen Werbung und tatsächlichem Angebot vermag ich nicht zu erkennen. Denn offensichtlich hat Ihre Frau das Angebot des Optikers aus der Werbung über lediglich 79,90 EUR nicht in Anspruch genommen. Sie hätte den Optiker auf den immensen Preisunterschied ansprechen sollen oder aber von dem Angebot über 1.200,00 EUR resp. 900,00 EUR Abstand nehmen müssen bzw. sollen. Nunmehr haben Sie nur die Möglichkeit, dem Optiker Ratenzahlung oder aber den Kauf von deutlich günstigeren Gläsern anzubieten. Letzteres würde ich Ihnen empfehlen. Sofern der Optiker seriös ist, wird er auf Ihr Ansinnen eingehen und Ihnen für Sie bezahlbare Gläser anbieten. Dann würde er noch immer ein Geschäft, wenn auch mit weniger Gewinn, tätigen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice