Klage wegen Unterhaltsanspruch sinnvoll?

Online-Rechtsberatung
Stand: 09.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich lebe seit Sept.11 getrennt von meinen Mann.
Wir sind seit Augst. 1997 verheiratet und haben zwei Kinder von 7 und 11 Jahren. Seit 2000 habe ich nicht mehr gearbeitet weil wir das vereinbart haben. Mein Mann hat ein Nettoeinkommen von 3100 Euro. Wir haben ein Haus, Wert von 180.000 Euro, Belastet mit 110.000 Euro. Der 1 Anwalt den Ich im Okto 11 beauftragt habe hat sich bis Januar12 nicht gemeldet, dadurch hat mein Mann mir von seinem Anwalt eine Summe von 540 Kindesunterhalt ausgerechnet. Ich bekomme jetzt seit Dez. 011, d.h 540+ 358 Euro vom Staat.

Seit Januar habe Ich dann den Anwalt gewechselt. Der wiederum hat ausgerechnet das Ich 540+358+321 Euro für mich, weil ich im Haus wohne.
Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, das ich arbeiten kann und deshalb brauch mein Mann nichts zu zahlen er weigert sich. Meine Frage: Kann ich sofort klagen? Kann ich noch mal den Anwalt wechseln, den der kommt auch nicht in die puschen.

Antwort des Anwalts

Selbstverständlich können Sie klagen, da ich davon ausgehe, dass die Gegenseite nicht von Ihrer Rechtsaufassung abweichen wird. Es wäre sodann vom Gericht zu klären, ob Sie tatsächlich verpflichtet sind zu arbeiten oder nicht. Sofern Sie aufgrund Ihrer Bewerbungen nachweisen können, dass Sie sich um eine Arbeitsstelle bemüht haben, aber Ihre Bemühungen ohne Erfolg waren, so könnte es sein, dass Ihr Ehemann gegebenenfalls für einen befristeten Zeitraum Ehegattenunterhalt zu zahlen hat. Da dies jedoch nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen ist, ist eine genaue Progonose leider nicht möglich.

Da Sie mit Ihrem jetztigen Anwalt unzufrieden sind, können Sie selbstverständlich den Anwalt wechseln. Ich bitte jedoch zu beachten, dass bei gewährter Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe die Kosten für einen neuen Anwalt nicht übernommen werden, sondern von zu tragen sind.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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