Beim Klauen erwischt - welche Strafe kommt auf mich zu?

Online-Rechtsberatung
Stand: 03.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Hallo bin ich Ladendieb - wert 12 Euro -
/ Erwischt von Laden dedektiv / gleich hab ich bezahlt 50 Euro und bekomt 1 Jahr Haus verbot FRAGE: welche von wenn und wie groß strafe bekomme ich noch

Antwort des Anwalts

Bei einem Wert des Diebesgutes von lediglich 12,00 EUR handelt es sich um einen einfachen Ladendiebstahl einer relativ geringwertigen Sache; eben um einen ganz normalen Ladendiebstahl. Dann bestehen in der Regel zwei Möglichkeiten, die die Staatsanwaltschaft (bzw. Amtsanwaltschaft) in Betracht zieht. Zum einen, und das ist bei Ersttätern die Regel, eine Verfahrenseinstellung gem. § 153 a StPO mit Ihrem Einverständnis bei Zahlung einer Geldbuße (nicht: Geldstrafe!). Zumeist richtet sich die Geldbuße nach dem Einkommen. Berücksichtigt wird dabei auch Ihr Verhalten nach der Tat, also ob Sie die Sache zurückgegeben oder nachträglich bezahlt haben. Ferner, ob Sie geständig waren bzw. sind. Sie sollten in diesem Fall also nach Erhalt des Anhörungsbogens Ihr Einkommen angeben und die Tat einräumen. Einen Anwalt sollten Sie aus Kostengründen nicht beauftragen. In der Regel liegt die Geldbuße zwischen 100,00 und 300,00 und ist an das rote Kreuz oder eine andere gemeinnützige Institution zu (spenden) zahlen. Eine Eintragung im Bundeszentralregister unterbleibt bei einer Einstellung.

Zum anderen kommt alternativ eine Anklage oder ein Strafbefehl in Betracht. Sofern Sie geständig sind, bedarf es zur Sachverhaltsaufklärung keiner Hauptverhandlung. Dann wird vermutlich gegen Sie ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 15 bis 30 Tagessätzen festgesetzt. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Einkommen. Faustregel: Nettogehalt geteilt durch 30 Tage. Beispiel: Wert des Diebesgutes ca. 30,00; Nettoeinkommen ca. 900,00; Strafmaß 15 Ts à 20,00 bis 30,00.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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