Angebliches Gewinnspielabo abgeschlossen - Drohanrufe

Online-Rechtsberatung
Stand: 05.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich werde seit Wochen am Telefon von Gewinnspielbetreibern terrorisiert. Angeblich habe ich irgendwo drei Monate Gewinnspiel kostenlos gebucht und muss nun kündigen, sonst geht es um einen Betrag von über 80 Euro monatlich weiter. Jedesmal habe ich unmissverständlich gesagt, dass ich nie irgendwo mitgemacht habe und nicht kündigen kann, was ich nicht bestellt habe. Ich habe nie irgendwo mitgespielt. Erschreckenderweise haben sie aber meine Bankverbindung. Heute bin ich nun auf einen ganz bösen Trick reingefallen. Ich wurde angeblich von einer Verbraucherzentrale angerufen, die in Erfahrung gebracht habe, dass ich von mehreren Glückspielbetreibern telefonisch belästigt würde. Die meisten dieser Nummern haben sie sperren lassen bis auf eine, von der angeblich eine Telefonmitschnitt bestehe, auf der ich ein solches Spiel bestellt habe. Das kann aber nicht sein. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass sie diesen Sachverhalt klären würden und mir die Unterlagen der Verbraucherzentrale zuschicken würden, in denen ich über alle Schritte und Rechte informiert würde. Diese Unterlagen sollen und den nächsten Tagen zugeschickt werden und - jetzt kommt es - für ca. 89 Euro per Nachnahme. Bei diesem Telefonat habe ich unmissverständlich gesagt, dass ich erst die Unterlagen haben möchte um dann zu entscheiden, ob ich zahle. Das ginge aber nicht. Danach wurde ich noch einmal angerufen, da wurde ich gefragt, ob ich korrekt informiert worden sei und die ganze Geschichte wurde noch einmal vorgelesen. Dazu habe ich blödsinnigerweise gesagt, ja, so wurde ich informiert, aber ich will es erst lesen, dann zahlen. Das wurde abgelehnt. Ich ließ mir Name, Telefonnummer und Adresse geben und - welch Wunder - nichts davon stimmt. Was mache ich jetzt, wenn diese Nachnahme kommt? Ich bin es so leid, inzwischen wurde ich schon wieder von einem Glücksanbieter angerufen. Ich lege nur noch auf.

Antwort des Anwalts

Sie sind offenbar Ziel und Opfer von so genannten „Abzockern“ geworden und man kann Ihrer Anfrage bereits entnehmen, wie übel Ihnen dabei mitgespielt wird. Die Ratschläge, mit denen derartigen Firmen das Handwerk gelegt werden kann, sind leider begrenzt.
Zum einen empfehle ich, die Annahme der Nachnahmesendung ausdrücklich gegenüber dem Postzusteller zu verweigern. Die angebliche Verbraucherberatung ist mit Sicherheit ebenso unseriös wie die Gewinnspielanbieter. Sollten Sie die Sendung annehmen, werden Sie darin höchstwahrscheinlich lediglich wertlose Informationen finden. Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen mit angeblichen Tonbandmitschnitten. Diese müssen Ihnen zuvor angekündigt werden und man muss Ihre Einwilligung für den Mitschnitt einholen, um einen solchen im Nachhinein verwenden zu dürfen. Unerlaubte Tonbandmitschnitte erfüllen den Tatbestand des § 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes – und stellen strafrechtlich relevantes Verhalten dar.

Bei weiteren Anrufen, die sehr wahrscheinlich erfolgen werden, legen Sie sofort auf oder nehmen Sie gar nicht erst ab. Notieren Sie sich die im Display angezeigten Rufnummern und geben Sie diese zusammen mit dem gesamten Sachverhalt an Ihre örtliche Verbraucherzentrale weiter.
Diese führen überregionale Dateien mit derart „schwarzen Schafen“, auch um andere mögliche Opfer warnen zu können. Diese schlagen gern regional schwerpunktmäßig zu. Außerdem sind häufig ältere Menschen Opfer, weil man hier offenbar leichter Vertrauen erwecken und die gewünschten Zusagen erhalten kann. Dieses Vorgehen ist besonders perfide.

Eine sehr gute Möglichkeit ist es, einen Anrufbeantworter vorzuschalten, auf den die Anrufe auflaufen. Sie können davon ausgehen, dass diese Anrufe nach einer gewissen Zeit von selbst aufhören, wenn Sie selbst nicht mehr erreichbar sind. Erschrecken Sie nicht, wenn Sie massiv formulierte Mahnschreiben oder auch Drohanrufe erhalten. Es sind bislang noch keine Fälle bekannt, in denen solche Firmen gewagt haben, ihre angeblichen Forderungen gerichtlich durchzusetzen. Justiz und insbesondere die Staatsanwaltschaften warten direkt darauf, um diesen Machenschaften endlich Einhalt gebieten zu können. Infolge der nahezu mafiösen Strukturen dieser Firmen ist dies leider rechtlich schwierig.

Geben Sie niemals und unter keinen Umständen Ihre Bankverbindung telefonisch bekannt. Wenn dies bereits geschehen ist, weil man Ihnen einen angeblichen Gewinn überweisen wollte, oder sie anderweitig bekannt geworden ist, prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge. Bei unklaren oder unberechtigten Abbuchungen haben Sie sechs Wochen lang Zeit, diese Beträge über Ihre Bank rückzubelasten, also zu stornieren.

Sollten Sie einen gerichtlichen Mahnbescheidsantrag zugestellt bekommen, erkennen Sie diesen an einem gelben Kuvert, auf dem das Übergabedatum durch den Zusteller notiert ist. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, hiergegen Widerspruch mit Hilfe des beigefügten Vordrucks einzulegen. Wie oben erwähnt, wird dieser Fall jedoch sicher nicht eintreten.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice