EU-Fahrzeug als Neuwagen - versprochene Garantie und Inspektion nicht inbegriffen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 02.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe im September 2011 von einer Münchner Firma einen Neuwagen Hyundai i30 gekauft. Nach der Lieferung stellte ich fest, dass ein tschechisches Garantie- und Serviceheft dabei ist. Dieses wird lt. Aussage von Hyundai Deutschland nicht umgetauscht. So kann ich die entsprechenden Bedingungen für Garantie etc. nicht lesen bzw. verstehen. Ebenso teilte Hyundai Deutschland mir mit, dass die beworbene 5 Jahre kostenlose Inspektionen nicht gelten. Der Verkäufer äußert sich zu den Themen einfach nicht, habe ich denn ein Anrecht auf Schadenersatz? (beglaubigte Übersetzung des Garantieheftes, entgangene kostenlose Inspektionen). Sowohl im Angebot als auch beim Kauf hat der Verkäufer diese Mängel/Nachteile verschwiegen. Im Text fand sich lediglich der Hinweis "EU-Fahrzeug". Da Hyundai in Tschechien herstellt, und wir alle hier in Europa leben, habe ich dem keine Nachteile entnehmen können.

Antwort des Anwalts

Leider kann ich Ihnen keine positive Auskunft geben.

Einen Mangel der gelieferten Sache oder gar eine arglistige Täuschung des Verkäufers, die zu einem Schadensersatzanspruch berechtigen würden, sehe ich nicht.

Nach Ihren Angaben haben Sie ein „EU-Fahrzeug“ bestellt. Dabei handelt es sich um ein Fahrzeug, das in einem anderen EU-Land nach den dortigen Regeln und Konditionen angeboten und in Ihrem Fall über einen tschechischen Hyundaihändler bezogen wird. Bei einem EU-Fahrzeug tritt der deutsche Verkäufer immer nur als Zwischenhändler auf. Anhaltspunkte dafür, dass das gelieferte Fahrzeug den in Tschechien üblichen Konditionen nicht entspricht, haben Sie nicht gemacht.

Sie haben, vermutlich wegen des Preises, gerade kein Fahrzeug aus der deutschen Vertriebsschiene sondern wissentlich ein EU-Fahrzeug gekauft. EU-Fahrzeuge verfügen in vielen Fällen über eine andere Ausstattung als „deutsche“ Fahrzeuge, da die Hersteller die Ausstattung den nationalen Ansprüchen der Kunden und der jeweiligen Wettbewerbssituation anpassen. Auch sind die Kaufkonditionen ( z.B. Preise, kostenlose Inspektionen) stets andere. Aussagen in Werbebroschüren und Ausstattungslisten des Herstellers für Deutschland gelten daher nur für in Deutschland vertriebene Fahrzeuge und nicht für im Ausland erworbene Fahrzeuge. Die Hersteller bauen hier im Übrigen bewusst Hürden auf, da Sie wegen ihrer unterschiedlichen Preispolitik in den jeweiligen Ländern natürlich kein Interesse an dem Eu-Fahrzeughandel haben.

Es ist daher vor Kauf eines EU-Fahrzeuges zwingend notwendig sich insoweit kundig zu machen. Insbesondere die Lieferung von Serviceheft, Garantie- und Bedienungsheft in der Landessprache des jeweiligen EU-Lieferlandes ist üblich und stellt keinen Mangel dar. Entsprechende Unterlagen können gegen Entgelt regelmäßig beim Fahrzeughersteller erworben werden. Manchmal hilft auch das Internet bei der Suche nach einem günstigeren Erwerb aus anderen Quellen weiter.

Dass es sich bei einem EU-Fahrzeug nicht um ein Fahrzeug aus deutschem Vertrieb handelt und daher die deutschen Verkaufsbedingungen keine Anwendung finden, kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. Insoweit bestand dann auch keine weitergehende Aufklärungspflicht des deutschen Händlers mehr. Eine Haftung würde nur dann bestehen, wenn er ausdrücklich falsche Aussagen auf Ihre Fragen hin gemacht und Ihnen ausdrücklich zugesichert hätte, dass eine Serviceheft in deutscher Sprache geliefert wird oder die kostenlosen Inspektionen auch bei EU-Fahrzeugen durchgeführt werden . Wollen Sie sich auf eventuelle Zusagen dieser Art berufen, sind Sie insoweit beweispflichtig.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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