Anspruch auf Arbeitlosengeld I

Online-Rechtsberatung
Stand: 03.09.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Ehefrau hat vom

01.12 .2007 bis 30.11.2009 Arbeitslosengeld I bezogen .

Vom

01.12.2009 bis 31.01.2012 war sie Sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Ab
01.02.2012 ist sie arbeitslos.

Frage: H

Hat sie erneut Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Antwort des Anwalts

Ich kann mir gut vorstellen, dass es sehr ärgerlich für ihre Frau ist, dass sie nun wieder arbeitslos ist.
Was Ihre Frage angeht, so kann ich Ihnen sagen, dass Ihre Frau Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, da Sie nach ihrer ersten Arbeitslosigkeit länger als 1 Jahr in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis tätig war, vgl. § 123 I SGB III. Daher kann sie erneut einen Antrag stellen, auf Grund der Tatsache, dass sie wieder über 2 Jahre berufstätig war, kann sie ein Jahr Arbeitslosengeld beziehen, vgl. § 127 II SGB III. Die Tatsache, dass sie davor bereits arbeitslos war, spielt hierbei keine Rolle.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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