Verjährungsfrist für KFZ-Steuer?

Online-Rechtsberatung
Stand: 28.08.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein PKW wurde am 08.10.2007 ordnungsgemäß vom Autohaus beim Verkehrsamt angemeldet und zugelassen.

Aber das Finanzamt bemerkt erst am 10.10.2011 bei Abmeldung, dass das Fahrzeug gar nicht beim Finanzamt gemeldet war, und schickt jetzt erst den KFZ Steuerbescheid für alle 4 Jahren mir zu.
Gibt es eine Verjährungsfrist für KFZ Steuer?

Antwort des Anwalts

Selbstverständlich gibt es auch im Steuerrecht Verjährungsfristen. Diese sind in der Abgabenordnung (AO) normiert und für alle Steuern gültig.

Dabei beträgt die Festsetzungsverjährung (also die Frist nach der eine Steuer nicht mehr festgesetzt werden kann) 4 Jahre (§ 169 Abs.2 Ziff.2 AO). Sie beginnt mit dem Ablauf des Jahres in dem die Steuer angefallen ist.

Alle Steuern, die im Jahre 2007 angefallen sind, verjähren also mit Ablauf des 31.12.2011, wenn bis zu diesem Zeitpunkt kein Steuerbescheid zugegangen ist. Da nach Ihrer Darstellung der Steuerbescheid noch 2011 einging, liegt für das Jahr 2007 noch keine Verjährung vor. Die übrigen Jahre sind erst recht nicht verjährt.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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