Bestattungsunternehmen verpflichtete sich Kosten zu übernehmen - Geld einfordern?

Online-Rechtsberatung
Stand: 31.07.2018
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Im Rahmen eines Bestattungsauftrages hat sich das Bestattungsunternehmen verpflichtet u. a. auch die Friedhofsgebühren und die Kosten für eine Gedenktafel zu übernehmen. Die Kosten hierfür sind in der Gesamtrechnung enthalten und wurden fristgerecht von mir überwiesen. Der Bestatter hat jedoch weder die Kostenrechnung des Friedhofes beglichen noch das Gedenkschild in Auftrag gegeben. Inzwischen habe ich zusätzlich eine Mahnung bekommen, woraus sich ebenfalls zusätzliche Kosten ergeben. Ich möchte erreichen, dass ich die Kosten erstattet bekomme. Es handelt sich um rund 230 € plus Auslagen für diverse Briefe etc. Der Schuldner reagiert weder auf Briefe, E-Mails oder Telefonate. Ist jetzt ein Mahnverfahren angezeigt oder welche Möglichkeiten gibt es?

Antwort des Anwalts

Sofern Sie den Rechnungsbetrag gezahlt haben, müssen Sie dem Bestattungsunternehmen eine Frist zur Durchführung der beauftragten Arbeiten nebst Zahlung der Friedhofsgebühren setzten. Dabei sollten Sie zugleich androhen, dass Sie bei fruchtlosem Fristablauf von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten werden. Sollte die Frist ablaufen, ohne dass eine Leistung erfolgte, sollten Sie den Teilrücktritt erklären und zugleich Schadensersatz verlangen. Ihr Schaden besteht dann in den Kosten für die Beauftragung eines anderen Unternehmens für die Gedenktafel sowie die Friedhofsgebühren nebst Mahnkosten. Nach Fristablauf können Sie auch einen Anwalt beauftragen. Dann, aber auch erst dann hat das Bestattungsunternehmen auch die entstehenden Anwaltskosten zu tragen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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