Onkel verstorben - kein Testament hinterlassen

Online-Rechtsberatung
Stand: 20.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Patenonkel (alleinstehend) ist vor drei Wochen verstorben. Er hat kein Testament hinterlassen. In seinem Haus wohnt noch seine Lebensgefährtin. Sie waren nicht verheiratet. Zu seiner Lebensgefährtin besteht von meiner und ihrer Seite aus keine gute Beziehung. Es leben noch vier Geschwister von ihm.

Nun hat seine Versicherung mich angeschrieben, dass Unfall und Lebensversicherung an mich fallen. Dazu bräuchte ich die Police sowie eine Sterbeurkunde. Das Verhältnis unter den vier Geschwistern ist auch nicht sehr positiv.

Nun meine Fragen:
Wie verhalte ich mich überhaupt in diesem Fall? Wie gelange ich an die Unterlagen falls ich keinen Einlass in die Wohnung bekomme?
Wie soll ich bei diesem allgemeinen Durcheinander vorgehen?
Was für Rechte hat seine Lebensgefährtin (im Moment beansprucht sie das Haus in dem er lebte für sich)? Wie sieht die genaue Verteilung seines Vermögens aus?
Kann man mir die Versicherungsauszahlung streitig machen?

Antwort des Anwalts

Ihrer Schilderung zur Folge hat Ihr Patenonkel Sie als Begünstigter in seiner Unfall und seiner Lebensversicherung benannt.
Dies kann Ihnen niemand streitig machen, auch die potentiellen Erben nicht. Die Versicherungen fallen nicht in die Erbmasse, wenn ein Begünstigter benannt worden ist. Da müssen Sie sich also keine Sorgen machen.

Grundsätzlich haben Sie gegen die Erben einen Herausgabeanspruch auf die Sterbeurkunde und die Police der Versicherung. Notfalls müssten Sie dies einklagen, falls es außergerichtlich nicht freiwillig herausgegeben werden sollte. Offensichtlich weiss die Versicherung aber bereits vom Tod der versicherten Person, weshalb ich davon ausgehe, dass denen die Sterbeurkunde vielleicht schon vorliegt.
Dazu gibt es auch Möglichkeiten, die Auszahlung als Begünstigter zu erlangen, auch ohne dass man die Police vorlegt, wenn diese z. B. verschwunden oder untergegangen ist. Dazu kontaktieren Sie bitte die Versicherung noch einmal.

Denn problematisch ist derzeit, wer überhaupt Erbe Ihres Patenonkels geworden ist.
Ein Testament wurde nicht errichtet, weshalb die gesetzliche Erbfolge eintritt.
Die Lebensgefährtin geht aber leer aus, da Sie nicht mit Ihm verwandt ist, beide waren nicht verheiratet. Sie kann folglich nur Ansprüche auf das Haus erheben, wenn Sie selbst Eigentümerin oder Miteigentümerin ist, also mit im Grundbuch steht oder eine lebenslanges Wohnrecht vereinbart wurde.

Die gesetzlichen Erben sind damit die 4 Geschwister des Verstorbenen zu je 1/4.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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