Regelung der Schneeräumungspflicht

Online-Rechtsberatung
Stand: 26.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Können Sie mir sagen, wie die Rechtslage beim Schneeräumen in Wohnblocks ist? Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus. Das Haus hat 8 Mietparteien und ist an ein anderes ebensolches Haus angebaut. Es sieht aus wie ein Haus mit zwei Eingängen. Meiner Meinung nach muss ich nicht schippen (wohne im zweiten Haus). Ich sehe das Haus als Reihenhaus an. Dort muss doch auch nur der Straßenanlieger schippen und den Bürgersteig fegen. Liege ich mit meiner Vermutung richtig?

Laut nachträglicher Hausordnung kommt jeder abwechselnd dran. Die Änderung wurde uns aber erst viel später zugesandt. Ich habe die Änderung nicht unterschrieben.

Antwort des Anwalts

Die Länder wälzen in ihren Straßengesetzen die Räumpflicht i. d. R. auf die Anlieger, d. h. die Eigentümer der anliegenden Häuser, ab. Der Eigentümer gibt diese Pflicht dann häufig per Mietvertrag an den Mieter weiter. Wenn das bei Ihnen nicht geschehen ist (ich habe Sie doch richtig verstanden, dass Sie Mieter sind?), dann muss der Eigentümer seiner Pflicht nachkommen und nicht Sie als Mieter.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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