Bekannte beantragt Privatinsolvenz

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.07.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe meiner Freundin 3000 € geliehen, nun geht Sie in die Privatinsolvenz und ich bekam ein schreiben Ihrer Anwältin, das ich 1200€ bekomme und dies bestätigen soll, aber ich habe jeden Monat von ihr 200€, vorbei an Ihrem Konto ( hat es vorbei gebracht ) , somit beträgt der tatsächliche Betrag noch 400 €, Sie hat mir jedes Mal etwas zum unterschreiben da gelassen das ich das Geld erhalten, habe, nun meint Sie wenn ich ich sage das ich nur noch 400 € bekomme, bekommt Sie Probleme, wegen der monatl. Zahlung .
Nun meine Frage: was soll ich tun ??
auf dem Schreiben ( Aufstellung ) steht das ich noch 451,99€, davon erhalten werde (1200 € )

Antwort des Anwalts

Ihrer Schilderung zu Folge hat Ihre Freundin bei Ihnen, nach Abzug geleisteter Raten 4 mal a 200 €, insgesamt 800 €, auf die offenen Schulden bei Ihnen von 3000,00 € geleistet. Nunmehr wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Dort muss Ihre Freundin wohl angegeben haben, dass von den 3000,00 € bisher nichts getilgt wurde, weshalb Ihnen die RAin der Schuldnerin einen Einmalbetrag von 1200,00 € anbietet.

Ihnen steht es nunmehr frei, die Aufstellung zu unterschreiben, nach der Sie einen Betrag von 451,99 € erhalten sollen oder diesen auf den Betrag von 400,00 € berichtigen. Vorher sollten Sie aber nachfragen, ob dieser möglicherweise Zinsen enthält, welche die Differenz von 51,99 € ausmacht. Sollte dem nicht so sein, setzen Sie sich vor Unterzeichnung mit der Rechtsanwältin zumindest telefonisch in Verbindung und erbitten eine Erläuterung des Betrages von 451,99 €. Derzeit ist nicht klar, wieso dieser ein derart unrunder Betrag ist.
Da Sie Ihre Angaben schriftlich fertigen und mit Ihrer Unterschrift die Richtigkeit Ihrer Angaben bestätigen, ist aber in jedem Fall dringend dazu anzuraten, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Alles andere könnte auch strafrechtliche Konsequenzen für Sie haben. Sie haben nichts zu verbergen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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