Urheberrecht verletzt - weitere Forderungen vermeiden

Online-Rechtsberatung
Stand: 15.07.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe von gettyimages eine Forderung von 950.- € netto über die unberechtigte Nutzung eines Ihrer Bilder auf meiner Website erhalten. Die unberechtigte Nutzung ist wahr, ich werde den Betrag bezahlen.
Was muss ich tun, um weitergehende Forderungen oder Abmahnungen etc. zu vermeiden, bzw. den Vorgang mit der Zahlung zu beenden?
Weitergehende Forderungen / Aktionen seitens gettyimages sind noch nicht bei mir eingegangen.

Antwort des Anwalts

Ich möchte vorwegschicken, dass die Forderungen von gettyimages erfahrungsgemäß eher hoch sind. Es lohnt sich daher, zum einen auf der Internetseite von gettyimages nach der normalen Lizenzgebühr des verwendeten Bildes zu recherchieren und dann ab zu klären, welche Lizenzkosten bei der bisherigen Nutzung konkret angefallen wären und über den Schadensersatzbetrag mit gettyimages zu verhandeln. Es besteht zwar kein Rechtsanspruch darauf, dass gettyimages Ihnen für die bisherige unlizenzierte Nutzung des Bildes einen geringeren Schadensersatz berechnet, da üblicherweise die unberechtigte Nutzung von Bildern im Internet (Urheberrechtsverstoß) recht hohe Schadensersatzforderungen eingefordert werden können. Allerdings trifft gettyimages die Beweislast, dass ein Schaden in dieser Höhe tatsächlich entstanden ist. Erfahrungsgemäß versuchte gettyimages einen solchen Schritt zu vermeiden.

Es lohnt sich daher, sich mit gettyimages in Verbindung zu setzen und über die Höhe der Schadensersatzforderung zu verhandeln. Argumente für eine niedrigere Forderung könnten die Dauer der Nutzung, die Größe des Bildes und der Wiedergabeort auf der Webseite sein. Erfahrungsgemäß werden Bilder höher lizenziert, wenn diese Auf der Startseite stehen, als wenn diese klein am Rand oder auf einer Unterseite veröffentlicht werden.

Ein weiteres Verhandlungsargument könnte sein, wenn Sie das Bild weiter nutzen möchten und mit gettyimages einen Lizenzvertrag für die Zukunft abschließen möchten. Aus den vorliegenden Schreiben von gettyimages geht hervor, dass die geforderte Summe dann fällig wird, wenn die Nutzung des Bildes sofort eingestellt wird. Es handelt sich daher folgerichtig nicht um eine Lizenzgebühr für die Zukunft, so dass Sie trotz Zahlung an gettyimages kein Recht erwerben, wenn das Bild weiter hinten auf Ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Hierfür müsste ein gesonderter Lizenzvertrag geschlossen werden. Erfahrungsgemäß willigt gettyimages aber bei einem längerfristig geschlossenen Lizenzvertrag (Nutzung für die Zukunft) in eine geringere Schadensersatzforderung ein. Ob dies Erfolg haben wird oder nicht, ist letztlich Verhandlungssache.

Sofern Sie das streitgegenständliche Bild nicht mehr auf Ihrer Internetseite verwenden und die Schadensersatzforderung von gettyimages beglichen haben, können Sie davon ausgehen, dass keine weiteren Ansprüche mehr gegen Sie geltend gemacht werden, da die Urheberrechtsverletzung mit der Entfernung des Bildes beendet ist. Sie sollten allerdings die Korrespondenz und den Zahlungsnachweis gesondert aufbewahren, um zu einem späteren Zeitpunkt nachweisen zu können, dass Sie sich mit gettyimages geeinigt haben.

Sie können natürlich auch sich mit gettyimages in Verbindung setzen und um schriftliche Bestätigung bitten, dass die Angelegenheit nach Zahlung der Schadensersatzsummen beendet ist und dann keine weiteren Ansprüche mehr gegen Sie aus diesem Vorfall bestehen. Eine solche Vereinbarung ist allerdings dann nur zwischen Ihnen und gettyimages gültig und ergibt sich nach meinem Dafürhalten auch aus den vorliegenden Schreiben von gettyimages. Meiner Kenntnis nach hält sich gettyimages an die getroffenen Vereinbarungen.

Abschließend möchte ich der Vollständigkeit halber noch darauf hinweisen, dass Sie als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen die Möglichkeit haben, den Nettobetrag zu zahlen. Näheres ergibt sich aus dem Schreiben von gettyimages.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice