Sky-TV-Abo bei Fachhändler - widerrufbar?

Online-Rechtsberatung
Stand: 12.07.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Kurz Beschreibung:
Beim Kauf von ein neuen TV Gerät hatte ich bei Sky - TV mit einbezogen,
nach kurzer Begutachtung von Sky Fersehen habe ich entschlossen diesen Abo - Vertrag bei Sky zu widerrufen,
das aber abgelehnt wurde mit der Begründung:

Sie haben ihr Abonnement bei einem Fachhändler abgeschlossen.
Nach dem Verbraucherschutzrecht steht Ihnen somit kein entsprechendes
Widerrufsrecht zu.

Frage : bei Übernahme von dieser Angelegenheit ist eine Erfolgsaussicht vorhanden.

Antwort des Anwalts

Leider muss ich Ihen mitteilen, dass die Ihnen gegenüber geäußerte Rechtsansicht der Firma Sky korrekt ist. Ein Widerrufsrecht Ihrerseits besteht nicht.

Entgegen weit verbreiteter Ansicht existiert ein generelles Widerrufsrecht für jedwede Verträge nicht. Lediglich für spezielle Vertragsarten hat der Gesetzgeber ein gesondertes, dem eigentlichen Grundsatz des deutschen Rechts zuwider laufendes Widerrufsrecht manifestiert. Dies ist namentlich der Fall z.B. bei Fernabsatzverträgen, Darlehens- und Versicherungsverträgen, Haustürgeschäften und ähnlichem. Näheres regeln die §§ 312 ff., 355 BGB.

Wie ich Ihrer Schilderung entnehme, haben Sie den Vertrag mit SKY in einem Ladenlokal bei Gelegenheit des Erwerbs eines TV-Gerätes vorgenommen. In solchen Fällen, nämlich wenn Verträge unter Anwesenden geschlossen werden, besteht, die o.g. Ausnahmen außen vor gelassen, regelmäßig kein Recht zum Widerruf des Vertrages. Einzige ausnahme wäre der Fall, wenn vertraglich ein solches Widerrufsrecht eingeräumt worden wäre. Nach meinem Kenntnisstand ist dies bei den Verträgen der Firma SKY jedoch leider nicht der Fall. Dort wird ein Widerrufsrecht (korrekter Weise) nur dann eingeräumt, wenn der Vertrag über das Internet mit dem Unternehmen geschlossen wird. In diesem Fall liegt dann nämlich ein Fernabsatzgeschäft vor, bei dem die o.g. Vorschriften zur Anwendung kommen.

Leider liegt der Fall bei Ihnen anders, so dass aufgrund des Vertragsschlusses vor Ort keinerlei Recht zum Widerruf besteht. Sie können allenfalls auf (unwahrscheinliche) Kulanz des Unternehmens hoffen. Anderenfalls müssten Sie den Vertrag ordentlich kündigen, für die Laufzeit allerdings die Gebühren entrichten.

Dass Ihnen wohlmöglich das Angebot der Firma SKY nicht zusagt oder Sie kein Interesse mehr an dem Vertrag haben, begründet leider auch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages.

Insoweit ist Ihnen tatsächlich zu raten, bereits jetzt nachweisbar den Vertrag schriftlich (nicht telefonisch oder per Mail) zu kündigen, um wenigstens zum Ende der Mindestvertragslaufzeit aus dem Vertrag herauszukommen. Gleichzeitig können Sie natürlich auch auf eine Kulanzregelung hoffen die, meiner Erfahrung nach, jedoch wenig Aussicht auf Erfolg bietet. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes nützt Ihnen ob der glasklaren Rechtslage, leider auch nichts.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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