Unberechtigte schlechte Beurteilung vom Arbeitgeber - was tun?

Online-Rechtsberatung
Stand: 27.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Arbeitgeber verkündigte mir im März 2011, dass er sich von mir trennen wollte. Die Personalabteilung und der Betriebsrat stellen sich bislang quer und "helfen" mit Coaching-Maßnahmen etc. Die jährliche Beurteilung von 2010 fehlt bislang und wurde nun letzte Woche auf mehrmaliges Nachfragen der Personalabteilung vom Abteilungsleiter nachgereicht. Diese fiel natürlich schlecht aus (ein generelles Absacken von 3 auf Note 4) und reicht von 1.1.2010 bis 30.6.2011. Der Beurteilende ist nun nicht mehr mein Teamleiter, sondern der Abteilungsleiter. Ich kann im Beurteilungsbogen eine Stellungnahme dazu abgeben.

Ich bin nun im Zweifel ob der Arbeitgeber ernsthaft an einer Fortsetzung des Arbeitsvertrags interessiert oder nur auf Zeit spielt. Denn bislang fehlen ernsthafte Gründe für eine Kündigung.

Ich habe nur zwei Fragen. Wie schätzen Sie die Situation ein und ist es dem Arbeitgeber ernst oder ist das der juristische Weg eine Trennung durchzuboxen? Soll ich die Beurteilung unterschreiben? Mein Abteilungsleiter machte großen Druck, die Kenntnisnahme bzw. Unterschrift zu leisten. Das kommt mir verdächtig vor.

Antwort des Anwalts

Frage 1.: Wie schätzen Sie die Situation ein und ist es dem AG ernst oder ist das der juristische Weg eine Trennung durchzuboxen?

Jein, eine ordentliche Kündigung kann auf diesem Weg nur schwer vorbereitet werden, denn die ordentliche Kündigung (eine außerordentliche fristlose Kündigung dürfte von vornherein ausscheiden) führt regelmäßig über die Kündigungsschutzklage zur Zahlung einer Abfindung. Seriöse und größere Unternehmen vermeiden diesen Weg nach Möglichkeit und wählen den stillen Weg über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsregelung. Dies wäre in Ihrem Fall naheliegender. Personen- oder verhaltensbedingte Gründe dürften nicht vorliegen; sind zumindest aus den Beurteilungen nicht ersichtlich. Sie werden lediglich um eine klare Bewertungsnote herabgesetzt. Neben einem (möglichen) tatsächlichen Leistungsabfall kann dies zweierlei Gründe haben. Zum einen sind Sie evtl. für eine Gehalterhöhung fällig oder bereits überfällig. Ein probates Mittel zur Verhinderung derartiger Begehren sind Beurteilungsgespräche und deren Ergebnisse. Zum anderen können natürlich auch außerhalb Ihrer Person liegende Umstände eine Rolle spielen. An Platz 1 steht dabei ein Arbeitsplatzabbau. Ggf. ist die Umstellung des Betriebssystems abgeschlossen, sodass Kapazitäten frei werden. Diese Interna können Sie sicherlich besser beurteilen als ich.

Frage 2.: Soll ich die Beurteilung unterschreiben?

In jedem Fall gilt: Wer eine schlechte Bewertung, egal ob sie nun zutrifft oder nicht, widerspruchslos hinnimmt, gibt mangelnde Eigeninitiative zu erkennen. Mangelnde Einsatzbereitschaft und Durchsetzungsvermögen wird Ihnen ja gerade vorgeworfen (vgl. Rubrik Empfehlungen des Vorgesetzten zur beruflichen und persönlichen Entwicklung, Seite 11). Wer bei sich selbst nachlässig ist, wird es am Arbeitsplatz nicht minder sein. Sie sollten deshalb nach selbstkritischer Einschätzung das Kästchen „Nein“ ankreuzen und Ihre abweichende Meinung einreichen. Ein unkommentiertes Unterschreiben macht es auch der Personalabteilung und dem Betriebsrat schwer, Sie entsprechend zu unterstützen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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