Fristlose Kündigung - wegen nur einer Rückständigen Miete - Rechtens ?

Online-Rechtsberatung
Stand: 22.06.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Vermieter hat mir meine Wohnung fristlos gekündigt, weil ich mit einer Mietzahlung im Rückstand bin. Vergangene Woche hat er, während ich zur Arbeit war, einfach das Schloss zur Wohnung ausgetauscht und den Schlüssel einbehalten.

Es gibt kein Räumungsurteil oder Ähnliches. Eine Klage hat er auch nicht eingereicht.

Was mache ich denn nun?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Eine fristlose Kündigung aufgrund von nur einer ausstehenden Miete ist nicht möglich.
Gemäß §543 ist eine fristlose Kündigung nur möglich, wenn mindestens zwei mieten ausstehen oder die Rückstände sich auf mindestens zwei Mieten belaufen.
Sie sollten sicher stellen, dass die weiteren Mietzahlungen pünktlich erfolgen.
Der Vermieter ist auch nicht dazu berechtigt die Schlösser auszutauschen. Dies ist selbst dann der Fall wenn die Kündigung gerechtfertigt gewesen wäre. Der Vermieter müsste eine Räumungsklage erheben. Die Schlösser auszutauschen stellt eine verbotene Eigenmacht dar.
Fördern Sie Ihren Vermieter unverzüglich die alten Schlösser wieder einzubauen. Wenn er sich weigert müssen Sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Suchen Sie dazu einen Rechtsanwalt vor Ort auf.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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