Arbeitszwischenzeugnis - Abholung trotz Krankschreibung?
In der Regel unterliegt die Übergabe eines Zwischenzeugnisses der Holschuld. In meinem Fall handelt es sich um eine Korrektur, da mein Vorgesetzter das Zeugnis mit falschen Jahreszahlen ausgefüllt hat. Die Korrektur liegt jetzt in meiner Firma vor und man verlangt von mir, dass ich das Zeugnis persönlich abhole. Ich bin aber derzeit krankgeschrieben und lt. Arzt ist es noch nicht absehbar, wann ich wieder arbeitsfähig bin. Kann ich in diesem Fall auf eine Zusendung per Post bestehen oder kann ich meiner Lebensgefährtin eine Vollmacht zur Abholung erstellen?
Sofern es medizinisch nicht zu beanstanden ist, können Sie nach meinem Dafürhalten trotz Krankschreibung das Zeugnis bei Ihrem Arbeitgeber selbst abholen. Wenn Sie arbeitsunfähig sind, bedeutet dies noch nicht automatisch, dass Sie damit auch bettlägerig sind und das Haus nicht verlassen dürfen. Sofern es medizinisch nicht vertretbar wäre oder Sie bettlägerig sind, können Sie sich durch einen sogenannten Empfangsboten vertreten lassen.
Sie können dazu Ihrer Lebensgefährtin eine Empfangsvollmacht ausstellen. Diese könnte wie folgt lauten:
Empfangsvollmacht
Hiermit bevollmächtigte ich Frau (Name, Adresse, Geburtsdatum) mit der Entgegennahme meines Zwischenzeugnisses bei meinem Arbeitgeber (Name, Adresse).
Datum, Unterschrift
Wenn Ihre Lebensgefährtin die Vollmacht beim Arbeitgeber vorliegt, darf er Ihrer Lebensgefährtin das Zeugnis aushändigen.
Auf eine Zusendung per Post würde ich an Ihrer Stelle verzichten, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen dabei nicht freiwillig entgegenkommt.