Dauer des Vertragsverhältnisses

Online-Rechtsberatung
Stand: 02.03.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Für beide Vertragspartner gilt eine Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum Ende eines Quartals.
Ohne daß es einer Kündigung bedarf endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden.
Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber ist ausgeschlossen, sobald Sie das 55. Lebensjahr vollendet und dem Unternehmen mindestens 10 Jahre angehört haben oder das 50. Lebensjahr vollendet und dem Unternehmen mindestens 15 Jahre angehört haben
Dem Arbeitgeber bleibt es jedoch vorbehalten, das Arbeitsverhältnis in begründeten Fällen durch ordentliche Kündigung zu beenden. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses das 63. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sind, Rente aus Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung zu erlangen.

Wird in solchen Fällen das Arbeitsverhältnis von uns durch ordentliche Kündigung beendet, so setzt vom dem Zeitpunkt an, der auf den letzten mit Gehalt entgoltenen Tag folgt, Altersbeihilfe aus der Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ein.

Sie wird in der Höhe gewährt, die sich ergeben würde, wenn das Arbeitsverhältnis infolge der vertraglichen Befristung sein Ende gefunden hätte.

Frage: Was heiß dieser Satz genau, wann ist die vertragliche Befristung zu Ende ?

Mit freundlichem Gruß
H. Götz

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Frage: Was heiß dieser Satz genau, wann ist die vertragliche Befristung zu Ende?

Jeder Arbeitsvertrag, auch der Ihrige, unterliegt einer besonderen Art der Befristung, die nicht mit der Terminologie des befristeten Arbeitsverhältnisses i.S. des TzBfG-Teilzeit und Befristungsgesetz verwechselt werden sollte. Dabei handelt es sich um den Eintritt in das Rentenalter. Eine solche Beendigung ergibt sich quasi bereits aus dem Gesetz, wird jedoch klarstellend in den üblichen Arbeitsverhältnissen besonders erwähnt, um Missverständnisse zu vermeiden. Angesichts der neuen Lebensarbeitszeit bis zum 67. Lebensjahr haben derartige Regelungen eine ungeahnte Bedeutung erlangt. In Ihrem Fall beziehen sich die Worte vertragliche Befristung auf § 11 Satz 3 des Arbeitsvertrages: Ohne dass es einer Kündigung bedarf endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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