Kündigung eines Gasversorgers bei noch zu erhaltender Gutschrift

Online-Rechtsberatung
Stand: 03.07.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Gasversorger zum 30.09.10 gewechselt, vom alten Versorger noch ca. 100,- bis 110,- EUR als Gutschrift zu erhalten. In den AGB den Versorgers steht:
"Nach Beendigung des Versorgungsverhältnisses sind zu viel gezahlte Abschläge unverzüglich zu erstatten". Nach Abmahnung meinerseits beruft sich der Versorger darauf, er hätte noch nicht die benötigten Zustandszahlen und Brennwerte des Netzanbieters erhalten. Diese werden aber monatlich auf dessen Web-Seite zur Verfügung gestellt. Habe dem Versorger Mitte Dezember mit Hinweis darauf eine Frist bis zum 07.01.11 gestellt. Keine Reaktion.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

ich würde an Ihre Stelle aufgrund der wiederholt reaktionslosen Aufforderungen gerichtliche Maßnahme in die Wege leiten. Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, empfehle ich die Beauftragung eines Anwalts. Anderenfalls können Sie in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts Ihres Wohnortes einen Mahnbescheid beantragen, der kostet idR 25.-€.

Oft ist es so, dass die Gegenseite dann lieber zahlt, als sich auf ein aufwendiges streitiges Gerichtsverfahren einzulassen. Sollte der Versorger allerdings gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, müssen Sie die Anträge begründen und es gibt einen streitigen Prozess.
In der Sache haben Sie aber zweifellos recht; das Guthaben muss ausbezahlt werden.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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