Verjährung von Forderungen des Steuerberaters

Online-Rechtsberatung
Stand: 03.04.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe einen Mahnbescheid bekommen von einem Steuerberater
dessen Dienstleistung für mich vom 0ktober 2006 stammt. Ist die Forderung nicht bereits verjährt?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

die Verjährungsfrist von Forderungen aus Dienstleistungen (Steuerberater, Anwalt oder Arzt etc.) beträgt gem. § 195 BGB drei Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt regelmäßig mit Fälligkeit der Rechnung, wobei das laufende Jahr nicht mitzählt. Beispiel: Ihr Steuerberater hat seine Leistung für Sie im Laufe des Jahres 2006 erbracht und Ihnen im Oktober 2006 die Rechnung für seine Leistung präsentiert. Dann beginnt die Verjährungsfrist von drei Jahren am Ende des Jahres 2006 zu laufen. Demnach ist die Forderung nach drei Jahren, also am 31.12.2009 um 24.00 Uhr verjährt. Um die Verjährung zu hemmen, müsste Ihr Steuerberater den Mahnbescheid spätestens am 31.12.2009 bis 24.00 Uhr beim Mahngericht in den Briefkasten geworfen haben. Hat Ihr Steuerberater allerdings seine Leistung im Jahre 2006 erbracht und Ihnen die Rechnung erst im Jahr 2007 zugestellt, würde die Verjährung erst am 31.12.2010 eintreten, sofern nicht zuvor ein Mahnbescheid beantragt oder Klage eingereicht wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice