Besteht eine Aufteilung des Mietpreises für Haus und Grundstück?

Online-Rechtsberatung
Stand: 29.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe ein Haus (ca. 110 qm) mit Grundstück (ca. 400 qm) gemietet und bezahle dafür normal Miete (kalt 590, warm 830 €). Meine Frage ist nun, in welchem Verhältnis (prozentual) zahle ich die Miete für den Wohnraum und wieviel Prozent für das Grundstück?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

beim Abschluss eines Mietvertrages für ein Haus mit Grundstück erfolgt im Regelfall keine Aufteilung des Mietpreises für Haus und Grundstück. Es wird vielmehr ein Gesamtmietpreis für das gesamte Objekt gezahlt. Eine konkrete Aufteilung in Mietkosten für das Haus und das Grundstück auf der anderen Seite ist damit nicht möglich.

Leider deuten Sie nicht an, warum diese Aufteilung für Sie von Interesse ist.Im allgemeinen wird man aber die Gesamtkosten als Kosten der Unterkunft (Hartz IV) oder als Mietkosten (z.B. im Rahmen des Wohngeldes, Steuerrecht)ansetzen können. Der Wert der Grundstücksnutzung fällt dann gegenüber der Wohnnutzung nicht ins Gewicht, so dass man praktischerweise die Gesamtmiete als Miete für die Wohnnutzung ansieht.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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