Einbau zusätzlicher Heizungen ohne Genehmigung der Miteigentümer

Online-Rechtsberatung
Stand: 29.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Wir wohnen in einem Haus mit 7 Eigentumswohnungen. Geheizt wird über eine Zentralheizung. In allen Wohnungen sind Heizkörper installiert. Ein Eigentümer hat in seinem Bad zusätzlich zu dem Heizkörper eine Fußbodenheizung verlegen lassen, die an das Rohrnetz angeschlossen wurde.
Meine Fragen: 1. Ist diese Maßnahme eine bauliche Veränderung der alle Eigentümer hätten zustimmen müssen?

  1. Was lässt sich gegen diesen heimlichen und nicht abgesprochenen Eingriff nachträglich unternehmen?
Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

  1. Da die Heizkörper zum Gemeinshaftseigentum gehören, konnte der Miteigentümer ohne Genehmigung keine zusätzliche Heizung einbauen lassen. Da es sich nicht um eine Modernisierungsmaßnahme im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum handelt, sondern die zusätzliche Heizung lediglich zur Erhöhung des Wohnkomforts des Miteigentümers dient, wäre die Zustimmung aller Wohnungseigentümer erforderlich gewesen (§ 22 (1) WEG).

Die Zustimmung ist auch nicht aufgrund von § 22 (1) Satz 2 WEG entbehrlich, da die Rechte der übrigen Miteigentümer durch die Zusatzheizung beeinträchtigt werden. Die Gemeinkosten der Heizung werden nämlich im wesentlichen durch den Verbrauch ermittelt, so dass der geänderte Verbrauch sich auch auf die Höhe des Gemeinkostenanteils an den Heizkosten auswirkt.

Anders ist der Sachverhalt zu beurteilen, wenn sich die Zusatzheizung nicht oder nicht wesentlich auf den Gesamtverbrauch auswirkt.In diesem Falle entsteht für die übrigen Wohnungseigentümer kein Nachteil, so dass die Zustimmung nach § 22 (1) Satz 2 WEG nicht erforderlich ist.

2.Wirkt sich die Zusatzheizung zum Nachteil der übrigen Eigentümer aus, kann die Eigentümergemeinschaft den Ausbau der Zusatzheizung verlangen, damit der alte Zustand wiederhergestellt werden kann. Wirkt sich die Zusatzheizung nicht nachteilig aus, besteht keine Möglichkeit, vom Miteigentümer den Ausbau der Zusatzheizung zu verlangen.

Ich empfehle Ihnen daher,zunächst einmal festzustellen, ob sich die Zusatzheizung auf die Gesamtkosten zum Nachteil der übrigen Miteigentümer auswirkt. Ist dies der Fall, kann es im Interesse des Rechtsfriedens innerhalb der Gemeinschaft jedoch zweckmäßig sein, den Einbau zu genehmigen und dem Miteigentümer eine höhere Kostenbeteiligung an den Gemeinschaftskosten auzuerlegen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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