Kündigungsschutzklage wegen fristloser Kündigung

Online-Rechtsberatung
Stand: 13.12.2017
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe eine am 21.08.2010 eingegangen am 23.08.2010 fristlose Kündigung erhalten, mit dem Text: Wegen dem Vorfall vom 19.08.2010 spreche ich Ihnen hiermit die sofortige und fristlose Kündigung aus. Ihr restliches Gehalt wird überwiesen. Ihre privaten Gegenstände lassen Sie bitte abholen. Es besteht absolut kein Vertrauensverhältnis mehr.

Ich arbeite seit ca. 5 Jahren (Vertrag 01.05.2005) in einer Bäckerei von 16.00 Uhr bis 19.30 Uhr, auf 400 € Basis mit Urlaubsanspruch und Krankengeldanspruch. Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats.
Am 01.01.2008 hat eine neue Pächterin den Laden übernommen. Sie kam ohne Personal und ich bot ihr an für ein Jahr auch Freitags zu arbeiten. Da ich von 8.30 bis 15.00 Uhr einen Hauptjob habe war es eine lange Zeit. Immer, wenn ich wieder auf 4 Tage die Woche gehen wollte, hatte sie ein neues Problem mit meiner Kollegin oder mit deren Kind und sie stand allein im Laden. Ich ließ mich immer wieder auf eine Verlängerung ein. Alles nicht schriftlich. Da mir 20 Tage bezahlten Urlaub zustehen, ich aber 31 Tage haben wollte (wie im Hauptjob) bot ich auch an, auf das Urlaubsgeld zu verzichten. Im Januar 2010 habe ich schriftlich angemeldet, dass ich ab 01.08.2020 kein Freitag mehr arbeite. Es war mir zuviel. Als ich nun aus dem Urlaub kam war meine Kollegin erneut erkrankt und ich bestand trotzdem auf mein freien Freitag. Dies als ersten Hintergrund. Der zweite Hintergrund war: wir müssen uns ca. alle 8-12 Wochen überprüfen lassen einmal sauberkeitsmäßig und einmal wegen dem coporate Identity. Jedes Mal sorge ich dafür, dass wir gut abschneiden. Jedes mal rede ich mit meiner Chefin, dass der Zustand in dem der Laden hinterlassen bzw. mir übergeben wird nicht mehr haltbar ist. Ohne Erfolg. Für diese Gespräche gibt es Zeugen. als nun in dieser Woche auch noch die Prüferin auftauchte um 1.15 Uhr nicht wie üblich morgens und sah in welchem Zustand der Laden ist, fragte sie mich ob es jeden Tag so aussieht. Dies konnte ich nun nach drei Jahren das erste mal nur bejahen. Sie wollte es mit der Chefin klären. Beides fand unmittelbar vor der fristlosen Kündigung statt und Anlass soll gewesen sein:

Ich habe Ware von etwa 21 € gekauft und ca. 18 € eingebont da wir 15% Rabatt bekommen. Dies ist legitim. Bon liegen meiner Chefin vor. Meine Chefin, die am Abend kam überprüfte dies und stellte fest, dass ich die Funktionstaste nicht benutzt habe sondern ca. 4 Artikel regulär eingetipp und Restware nach Feierabend von der Retoure gekauft nach Abzug der 15% eingebont hatte. Alles war korrekt außer das nicht Benutzen der Funktionstaste. Was ich bejahte und mir zeigen ließ, wie sie funktioniert. Merkwürdig ist, dass ich diese Taste noch nie benutzt habe und immer wenn ich ein paar Dinge nach Feierabend von der Retourware eingekauft habe, dies war allerdings nicht so oft, ich meinen Betrag eingebont habe, den Bon habe ich und den Bon an der Kasse gelassen habe, damit meine Chefin Bescheid weiß. Das Geld war immer in der Kasse. Am Donnerstag schien alles in Ordnung. Am Montag rief mich ihr Mann an und teilte mir mit, dass sie sich von mir getrennt haben und dies noch schriftlich erfolgen würde.

3 Jahre verzichte ich auf Urlaubsgeld, (1.740,00 €) arbeite 5 Tage statt 4, kümmere mich allein um die Sauberkeit im Laden. Habe gute schriftliche Bewertungen, mit Höchstzahlen im Bewertungssystem, Bescheinigungen, dass meine Retoure immer stimmt. Meine Kassenabrechnung stimmt, mein Umsatz stimmt und nun, wo ich das Gefühl habe, dass ich ausgenutzt werde, werde ich fristlos gekündigt mit solch ein Argument? Noch eine Woche vor diesem Vorfall habe ich ihr gesagt, dass wir 5 € zuviel in der Kasse haben, was sie verneinte und meinte, dass kann nicht angehen. Am nächsten Tag stellte sich heraus, dass sie selbst eine Rolle 10 Cent Stücke offline in die Kasse gelegt hatte. Aber sie vertraut mir nicht mehr. Was soll ich nun tun? Ich habe meiner Chefin dies sehr ähnlich geschrieben und sie gebeten es in eine fristgerechte Kündigung umzuwandeln, da ich es nicht ändern kann, wenn sie mir nicht vertraut aber ich habe nichts getan und dann akzeptiere ich keine fristlose Kündigung. Außerdem weiß ich nicht, ob ich u. d. U. auf mein Urlaubsgeld verzichten muss. Ich wollte ihr entgegenkommen.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Um die Antwort auf Ihre Frage gleich vorwegzunehmen, würde ich Ihnen raten, sofort beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einzulegen.

Bitte beachten Sie hierzu, dass die Einlegung einer Klage beim Arbeitsgericht nur innerhalb von drei Wochen ab Zustellung der Kündigung möglich ist. Ist diese Frist verstrichen, ist es nahezu unmöglich, seine Rechte gerichtlich durchzusetzen.

Die Kündigungsschutzklage sollte sich gegen die fristlose Kündigung richten, da mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass der Kündigungsgrund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nicht ausreichend ist.
Zwar ist die Kündigung bezogen auf den Vorfall vom 19.8.2010 zeitliche fristgerecht ausgesprochen worden. Aber selbst unterstellt, dass der von Ihrer Chefin behauptete Sachverhalt zutreffend wäre - was von Ihnen bestritten wird - würde dies nach meinem Rechtsempfinden keine fristlose Kündigung rechtfertigen. Vielmehr wäre lediglich eine Abmahnung gerechtfertigt. Dies bedeutete, dass auch eine fristgerechte Kündigung eigentlich nicht gerechtfertigt wäre. Daher bestehen bei einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht durchaus gute Chancen, die vorliegende Kündigung anzugreifen oder zumindest in eine fristgerechte Kündigung umzuwandeln.

Darüber hinaus besteht durchaus auch die Möglichkeit, dass Sie das Urlaubsgeld aus den letzten 3 Jahren noch einfordern können, zumindest dann, wenn dieser Anspruch noch nicht verjährt ist, wovon ich aber derzeit ausgehe.
In welcher Höhe der Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend gemacht werden können, müsste natürlich noch genau geprüft werden.

Die Einlegung einer Klage vor dem Arbeitsgericht ist auch aus dem Grund anzuraten,
da Ihnen beim Bezug von Arbeitslosengeld I aufgrund der fristlosen Kündigung Nachteile entstehen könnten.

Sofern eine ungerechtfertigte Kündigung vorliegt und eine Weiterbeschäftigung auch aus Ihrer Sicht nicht mehr zumutbar ist, wäre noch zu prüfen, inwieweit Ihnen aufgrund der Kündigung eine angemessene Abfindung zustehen würde. Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass bei einer betriebsbedingten Kündigung und der Voraussetzungen der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes eine Abfindung in Höhe von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr angemessen ist. Dieses natürlich nicht einfach auf eine verhaltensbedingte Kündigung übertragbar, insbesondere dann, wenn diese fristlos erfolgt ist. Würde man diese Vorschrift in Ihrem Fall anwenden, hätten Sie einen Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 2,5 brutto Monatsgehältern. Ziel sollte daher sein, eine solche Abfindung im gerichtlichen Verfahren heraus zu handeln. Natürlich kann die Abfindungssumme im gerichtlichen Verfahren nach oben oder unten abweichen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice