Wer trägt die Anwaltskosten?

Online-Rechtsberatung
Stand: 22.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Am 11. Mai habe ich mein gebrauchtes Kfz inkl. Kennzeichen an einen Privatmann verkauft. Dieser sicherte mir zu, den PKW innerhalb einer Woche auf seinen Namen umzumelden. Am gleichen Tag informierte ich meine Versicherung über den Verkauf. Diese meldete sich nach zwei Wochen und fragte, wann das Kfz denn umgemeldet werde. Nach weiteren zwei Wochen leitete ich über meine Versicherung eine Zwangsabmeldung ein. In der Zwischenzeit kam schon ein Strafzettel des Fahrzeugs. Ich leitete der zust. Polizeidienststelle den Kaufvertrag weiter. Beim Zulassen meines neuen PKW nahm ich den Kaufvertrag des alten mit zu unserem Bürgerbüro. Diese schickten mich damit zur Polizei die mir allerdings nicht weiterhelfen konnten. Ich ging dann damit zur Hauptzulassungsstelle. Dort wurde mir versichert, dass die Zwangsabmeldung bereits am Laufen sei, ich jedoch bis das Kfz rechtmäßig abgemeldet ist, die Kosten für Kfz-Steuer sowie die Zwangsabmeldung zu tragen habe. Letzte Woche rief mich eine Polizeidienststelle aus München an, das Kfz wurde in München betankt, der Fahrer hat die Rechnung nicht bezahlt. Somit läuft jetzt eine Anzeige (vom Tankstellenbetreiber gestellt) gegen ihn.

Nun meine Frage: Da ich erst zum 1.8.2010 eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen habe (aufgrund dieser Vorkommnisse natürlich), müsste ich ja nun die Kosten für einen Anwalt selber tragen. Da der entstandene Finanzielle Schaden "nur" knappe 400 Euro beträgt (von all den Laufereien und Ärgernissen mit der Polizei mal abgesehen), würde es mich interessieren, ob es sich für mich doch finanziell lohnen würde, einen Anwalt einzuschalten, oder sind die Kosten in diesem Fall höher als der Ertrag?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Ihr Risiko für eine außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche in Höhe von ca. 400,00 € gegen die Gegenseite beträgt rund 84,00 €. Hierbei handelt es sich um die eigenen, Ihnen entstehenden Anwaltskosten.

Da sich Ihr Vertragspartner vertragsbrüchig verhält, besteht Ihrerseits ein Schadenersatzanspruch gegen ihn, der auch die Anwaltskosten umfasst, so dass diese Kosten auch von der Gegenseite getragen werden müssen.

Problematisch stellt sich die Situation nur dar, wenn die Gegenseite geltend macht, ohne eigenes Verschulden an der Erfüllung des Vertrages und der Ummeldung gehindert worden zu sein, da der Schadenersatzanspruch Verschulden voraussetzt.

Da Sie selbst Schuldner der Anwaltskosten sind, da Sie den Anwalt ja beauftragen würden, tragen Sie jedoch das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners. Sollte dieser daher nicht zahlen können, müssten Sie die Kosten selbst tragen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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