Defekter Turbolader - Hersteller übernimmt nur die Materialkosten
Muss man es akzeptieren, wenn ein Autohersteller bei einem 2,5 Jahre alten Auto mit einem defekten Turbolader ausschließlich die Materialkosten übernimmt sich aber nicht an Arbeitskosten beteiligen will? Bei einem Teil beteiligt er sich nur mit 70% an den Materialkosten. Es handelt sich insgesamt um ca. 700 Euro, die wir unter Vorbehalt bezahlt haben.
Sehr geehrte Mandantin,
In Betracht kommen bei einem Kaufvertrag stets drei Möglichkeiten, sofern ein Mangel der Kaufsache auftritt. Zum einen die Herstellergarantie bei Neufahrzeugen und daneben die gesetzliche Sachmängelhaftung (früher: Gewährleistung) und letztlich Kulanz (= Gewähren von Reparatur- und Serviceleistungen bei Kaufverträgen auf freiwilliger Basis nach Ablauf der gesetzlichen oder individualvertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen).
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zwei Jahre ab Übergabe der Sache. Die Herstellergarantie (Neuwagengarantie) bei VW beträgt ebenfalls zwei Jahre. Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich dabei im Wesentlichen dadurch, dass der Käufer das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt der Übergabe bei der Garantiehaftung nicht beweisen muss. Unabhängig davon sind in Ihrem Fall jedoch beide Fristen bereits seit dem 02.02.2010 (zwei Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages) abgelaufen, sodass Sie seither keinen Anspruch mehr gegen VW oder die Mercedes-Benz Niederlassung in Hamburg haben.
Der Hersteller hat offensichtlich im Rahmen (freiwillig) gewährter Kulanz einen Teil der Kosten übernommen. Einen Anspruch hierauf hätten und haben Sie nicht.