Besteht ein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung?
Ich bin jetzt seit 29 Jahren bei der Firma. Ich bin seit 15.04.09 ununterbrochen krank geschrieben. Ich hatte die Rente eingereicht nach 1/2 Jahr kam die Absage. Ich ging vor das Sozialgericht und habe die Rente auf Zeit für 3 Jahre erhalten. Jetzt meine Frage muss mir mein Chef Abfindung bezahlen?
Sehr geehrter Mandant,
Leider besteht bei der von Ihnen geschilderten Fallgestaltung kein Rechtsanspruch auf Zahlung einer Abfindung. Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht grundsätzlich nur, wenn durch den Arbeitgeber eine sozial nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen wurde, also im Ergebnis ein rechtlich nicht zulässiges Verhalten des Arbeitsgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Der Eintritt des Arbeitnehmers in eine Erwerbsunfähigkeits- oder Altersrente ist vom Arbeitgeber nicht zu vertreten und beendet das Arbeitsverhältnis in rechtlich ordnungsgemäßer Weise.