Doppelte Staatsbürgerschaft - Amerikaner und Deutscher zugleich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 17.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Doppelte Staatsangehörigkeit:
Mutter Deutsche, Vater Amerikaner, Sohn in Amerika geboren, hat 2001 seine deutsche Staatsangehörigkeit beantragt und erhalten. Mußte beim Abholen des deutschen Pass, seinen Amerikanischen Paß abgeben.
Meine Frage: hat er damit auch seine amerikanische Staatsangehörigkeit verloren oder besteht die Möglichkeit seinen Amerikanischen Paß zurück zubekommen.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

nachdem der Sohn in den USA geboren wurde, ist er amerikanischer Staatsbürger, denn in den USA gilt das "ius soli", das heißt, jeder dort Geborene ist automatisch Staatsbürger dieses Landes und zwar ungeachtet einer anderweitigen Staatsangehörigkeit.
In Deutschland gilt das "ius sanguinis" das heißt, jeder, der von einem deutschen Staatsbürger abstammt, ist automatisch auch deutscher Staatsbürger. Der Sohn, der von einer deutschen Mutter abstammt und in den USA geboren wurde, ist demnach Doppelstaatler.
In Deutschland herrscht jedoch die eignartige Situation nach dem Staatsangehörigkeitsrecht, dass eine Person automatisch die ausländische Staatsangehörigkeit abgeben muss, wenn diese Person willentlich die deutsche Staatangehörigkeit beantragt. Umgekehrt ist es genauso: Erwirbt jemand willentlich eine ausländische Staatsangehörigkeit, so verliert er automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit (§ 25 StAG); eine Ausnahme besteht mit den USA nur in dem Fall, wenn vor dem Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit eine Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt wurde und dies auch genehmigt wurde.
Im Fall des Sohnes trifft dies aber alles nicht zu, denn der Sohn hat die beiden Staatsangehörigkeiten nicht willentlich, sondern durch Geburt erworben. Sie hätten deshalb lediglich für den Sohn einen deutschen Pass beantragen brauchen.
Unverständlich ist es deshalb, dass der amerikanische Pass einbehalten wurde. Es mag daran liegen, dass die deutsche Staatsangehörigkeit "beantragt" wurde und die deutsche Vertretung offenbar fälschlicher weise von das Anwandbarkeit des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ausging.
Wenn die amerikanische Staatsangehörigkeit nicht aufgegeben wurde und der Sohn dieser amerikanischen Staatsangehörigkeit nicht verlustig ging, sollten Sie bei den amerikanischen Behörden den amerikanischen Pass wieder beantragen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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