Höhe des relevanten Vermögens bei der Bewilligung von Pflegewohngeld

Online-Rechtsberatung
Stand: 16.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Bei dem Antrag auf Pflegewohngeld ist mir die Anrechnung eines Wohnrechts unklar.

Einkommen der Mutter aus 2 Renten 1188,--
Sparbuch ca. 350,00
vom Girokonto (Kontostand immer zw. 1.000 und 2.000 €) werden Strom- und Heizungskosten bezahlt (ca. 700,00)

Keinerlei sonstiges Vermögen. Private Krankenkasse und sonstige Kosten werden von mir getragen. Meiner Mutter habe ich ein Wohnrecht auf einem mir gehörenden und von mir auch erbauten Haus eingeräumt (ca. 140 qm). Dieses Wohnrecht erlischt lt. Notarvertrag mit dem Umzug in ein Altenheim. Wird das eingeräumte Wohnrecht bei der Berechnung des Gesamtvermögens berücksichtigt und wie hoch?

Antwort des Anwalts

sehr geehrter Mandant,

Pflegewohngeld wird bewilligt, wenn das Vermögen des Antragsstellers unter 10000 € liegt.

Hinsichtlich des eingeräumten Wohnrechts gehe ich davon aus, dass sein Wert zum Zeitpunkt des Einzugs in das Pflegeheim mit 0 anzusetzen ist.

Dieses ergibt sich bereits dadurch, dass nach dem notariellen Vertrag das Wohnrecht mit Einzug in das Pflegeheim erlischt. Das damit erloschene Wohnrecht hat keinen Wert mehr.

Im übrigen hat die Rechtsprechung in jüngster Zeit festgestellt, dass Rechte aus einem Wohnrecht dann nicht realisiert werden müssen, wenn sich aus dem Überlassungsvertrag klar ergibt, dass das Wohnrecht nur für eine bestimmte Person (z.B. Elternteil) bestimmt ist. Dann ist der Eigentümer nicht verpflichtet hinzunehmen, dass der Wohnungsberechtigte die Wohnung anderweitig vermietet um aus dem Erlös seine Heimunterbringung zahlen zu können.

Damit dürfte das Wohnrecht der Gewährung des Pflegewohngeldes nach Umzug in das Pflegeheim nicht entgegenstehen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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