Telefonanbieter bestreitet abgemachten Tarifwechsel

Online-Rechtsberatung
Stand: 27.09.2016
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich habe im Sep 09 meinen seit langem bestehenden Vertrag in einem Shop umgestellt und auf Flatrate sowie DSL abgeschlossen. Zur Flatrate wurde mir gesagt, dass 120 Euro fällig wären, das DSL sollte 39 Euro kosten. So zeigte man mir das auch in den damaligen Flyern. Zudem wurde mir versprochen, einen alten bestehenden Vertrag, der eigentlich durch mich schon gekündigt war, endgültig zu löschen.

Keine dieser Versprechungen wurden eingehalten. Ich habe seitdem eine mtl. Handyrechnung von ca. 280 Euro, DSL mit 64 Euro und der alte Vertrag existiert auch noch.

Im Dezember habe ich den ersten Beschwerdebrief mit Kündigung geschickt. Nach telefonischer Rücksprache hieß es, der Fall sei in Bearbeitung. Diese telefonische Rückfrage habe ich inzwischen ca. 15 Mal hinter mich gebracht. Bis vor zwei Wochen ein Schreiben kam, ich solle dieses Schreiben bitte nochmals schicken, denn sie bei sich hätten nichts vorliegen.

Letzte Woche kam dann das Schreiben, dass ich die Rückstände von knapp 500 Euro zahlen solle. Wenn ich mich weigerte, drohte man mir mit einem Schufa-Eintrag und Schadensersatz in Höhe von 2100 Euro.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

  1. Ich hatte eigentlich wegen der Beweislage angefragt, aber es sieht nach Ihrer Schilderung leider nicht so aus, als ob Sie den Wechsel hin zur Flatrate belegen könnten, wenn ihn der Telefonanbieter weiterhin bestreitet, wovon auszugehen ist.

Wenn die derzeit geforderten 483,27 € nach dem vor dem Wechsel zur Flatrate und zu DSL vereinbarten Modus abgerechnet worden sind, haben Sie leider wenig Chancen, zu belegen, dass der Betrag nicht bezahlt werden muss, weil Sie für die Vertragsänderung beweispflichtig sind.

Mangels Unterlagen und mangels Einschreiben und damit mangels Einschreibebeleg werden Sie den Vertragswechsel nicht belegen können.

In diesem Zusammenhang muss ich Ihnen dringend raten, weitere Korrespondenz mit Unternehmen, die so zweifelhaft wie Handy- und Telefonanbieter sind, aus Beweisgründen nur noch per Einschreiben zu führen ? anrufen, mails, mündliche Absprachen im Laden oder bei Ihnen zu Hause und Faxe belasten nur Ihre Nerven und sind im Zweifel sämtlich nicht belegbar.

Ich kann Ihnen daher wegen der anstehenden 483,23 € leider nicht mitteilen, dass Sie diese nicht überweisen sollen, wobei ich wie gesagt davon ausgehe, dass der Betrag richtig, also nach den alten Vertragsbedingungen, berechnet worden ist.

  1. Meine weitere Nachfrage diente eigentlich dazu, herauszufinden, wie sich die 2.059,87 € zusammensetzen.

Hierzu kann ich ohne weitere Spezifizierung derzeit nichts sagen; fordern Sie ggf. den Telefonanbieter auf, Ihnen die Zusammensetzung der Summe zu nennen; wenn Sie die Auflistung haben, können Sie sie mir zum Nachsehen gerne zukommen lassen;

Bitte nennen Sie mir in diesem Fall auch den Grund der anscheinend fristlosen Vertragskündigung.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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