Müssen geschiedene Rentner Unterhalt leisten?

Online-Rechtsberatung
Stand: 22.07.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Gibt es für mich als 58-jährige Pensionärin (1300 Euro) einen Unterhaltsanspruch an meinem Mann, ebenfalls Rentner (4000 Euro), nach 12 Jahren Ehe im Scheidungsfall?

  1. Frage: Gibt es in meinem Fall einen Trennungsunterhalt?
Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

im Falle einer Trennung und späteren Scheidung haben Sie gegenüber Ihrem Ehemann einen Anspruch auf Trennungs- und später nachehelichen Unterhalt. Durch die geänderte Rechtsprechung des BGH ist nunmehr die auf dem Versorgungsausgleich beruhende Rente generell als Surrogat der früheren Haushaltsführung und damit als eheprägend anzusehen. Dies führt dazu, dass insoweit die Differenzmethode heranzuziehen ist, vgl. BGH FamRZ 2003, 848.

Der durch die Unterhaltsrechtsreform 2008 eingeführt § 1569 BGB hat zwar das Prinzip der Eigenverantwortung nach der Scheidung der Ehe in den Vordergrund gestellt. Dieser Grundsatz kommt bei Ihnen jedoch nicht mehr zum Tragen, da Sie beide nicht mehr berufstätig sind und eine Erwerbstätigkeit auch nicht mehr erwartet werden kann.

Mangels beiderseitiger Erwerbstätigkeit kommt der Halbteilungsgrundsatz voll zum Tragen. Ihnen stünde als Unterhalt daher die Hälfte der Differenz Ihrer beiden Renten, mithin 1350,00 EURO zu.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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