Sicherung eines KFZ vor Pfändung

Online-Rechtsberatung
Stand: 01.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Auto, welches ich noch an meinen Freund abzahle, läuft auf meinem Namen (Versicherung, Fahrzeugbrief und -schein). Wie kann man sicher gehen, dass man mir dieses Auto im Falle einer Pfändung (durch einen geplatzten Haus Kaufvertrag) nicht wegnehmen kann? Das Auto gehört vom Wert her meinem Freund, der auch nichts mit dem geplatzten Kaufvertrag zu tun hat (Wert des KFZ 10000.-).

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, dann besteht aktuell das Problem einer Pfändung des Fahrzeugs durch Dritte, z.B. Bank nicht, Sie befürchten lediglich, dass sich diese Frage in der Zukunft einmal stellen könnte.

Aktuell haben Sie zwar schon Eigentum an dem Fahrzeug erworben, was durch den Fahrzeugbrief dokumentiert ist, zahlen aber noch den Kaufpreis in Raten an Ihren Freund ab. In diesem Zusammenhang könnte man nun als Sicherheit für den Kaufpreis das Eigentum an dem Fahrzeug auf Ihren Freund übertragen. Dann wäre Ihr Freund wieder im Fahrzeugbrief eingetragen. Das Fahrzeug kann hinsichtlich Versicherung und Zulassung dennoch weiter bei Ihnen bleiben; hier können die Berechtigten auseinander fallen.

Wenn eine Sicherungsübereignung stattgefunden hat und das Fahrzeug abgezahlt ist, dann erfolgt im Regelfall eine Rückübereignung bzw. ein Wegfall des Sicherungseigentums.

Sollte das Problem aus Ihrer Sicht weiterhin bestehen, bleibt Ihnen eigentlich nur die Möglichkeit das Eigentum auf eine dritte Person zu übertragen und zwar zu einem Zeitpunkt, in welchem noch keine Vollstreckung oder Insolvenznähe vorhanden ist. Die Sicherung des Eigentums vor dem Zugriff von Gläubigern ist grundsätzlich ein legitimes Ziel und solange umsetzbar, solange noch kein konkreter Anhaltspunkt für einen Zugriff von Gläubigern existiert.

Die Übertragung des Eigentums erfordert allerdings Vertrauen in die Person, die das Eigentum erhält. Eine andere Möglichkeit ist nicht ersichtlich, insbesondere da anhand des Wertes des Fahrzeugs auch nicht, jedenfalls nicht zeitnah von Unpfändbarkeit auszugehen sein wird.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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