Ablehnung des Antrags auf medizinische Reha - Wie ist vorzugehen?

Online-Rechtsberatung
Stand: 25.02.2013
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Antrag auf medizinische Reha wurde diese Woche abgelehnt:

Meine gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Somatisierungsstörung und WS Beschwerden können im Rahmen ambulanter intensiven Physiotherapie & nervenärztlicher Psychotherapie behandelt werden - so Text der Ablehnung.

Ich würde gerne Widerspruch einlegen, des weiteren hat auch der Arzt, der mich untersuchte und für mich die Anträge an den Rentenversicherer Bund, Berlin weitergeleitet hat, gesagt, für ihn wäre die Sache klar. Aus seiner Sicht würde einer Kur nichts im Wege stehen.

Die Ablehnung verstehe ich sowieso nicht, es wird der § 10 SGB VI zitiert, jedoch finde ich meinen Fall daran wieder. Durch eine Reha würde doch mein körperliches & seelisches Problem gemindert und ich könnte Prvat- & Berufsleben ,weil beschwerdefreier, besser bewerkstelligen, oder?

Ich hab mir erzählen lassen, dass grundsätzlich mindestens 30% der Anträge abgelehnt werden, und der Grund ambulat vor stationär als Ablehnungsgrund nicht mehr akzeptiert werden muss.

Bitte erstellen Sie mir ein Angebot: Ich weiss nicht, wie ich meinen geplanten Widerspruch formulieren soll. Der Arzt, der mich untersucht hat, wollte mit der Sache nicht zu tun habe.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrte Mandantin,

eine Reha ist nach § 10 Abs.1 SGB VI dann zu bewilligen, wenn durch eine Reha-Maßnahme die Gefährdung der Erwerbsfähigkeit durch eine Reha abgewendet erden kann.

Damit ist Voraussetzung, dss überhaupt eine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit festgestellt worden ist. Hierzu bedarf es im Zweifelsfall einer medizinischen Begutachtung.

Ob das in Ihrem Fall gegeben ist, vermag ich nicht zu beurteilen, da ich das ärztliche Gutachten nicht kenne.

Aber auch wenn der Bedarf für eine Reha ärztlich festgestellt worden ist, ergibt sich daraus noch kein Rechtsanspruch auf eine stationäre Reha. Nach § 9 Abs.2 SGB VI steht dem Rentenversicherer nämlich ein Ermesssen zu. Im Rahmen dieses Ermessens kann er zum Beispiel entscheiden, ob eine ambulante oder stationäre Reha geeignet ist.

Ob die Entscheidung der Rentenversicherung rechtlich in Ordnung ist, kann ohne Akteneinsicht nicht verantwortlich beurteilt werden. Bestätigt der Arzt keine drohende Gefährdung der Erwerbsfähigkeit kann und muss gegen dieses Gutachten vorgegangen werden. Hat dagegen die DRV im Ermessenswege entschieden, dass eine eine ambulante Reha-Behandlung angemessen ist, muss diese Ermessensentscheidung in Frage gestellt werden. Ein sorgfältig arbeitender Rechtsanwalt wird daher immer zunächst Akteneinsicht bei der DRV verlangen.

Damit richtet sich die notwendige Argumentation gegen zwei verschiedene Punkte. Im Fall der fehlenden Gefährdung der Erwerbsfähigkeit ist medizinisch zu begründen, warum eine solche Gefährdung vorliegt. Anderenfalls ist zu prüfen, ob das Ermessen richtig angewandt wurde und gegebenenfalls zu begründen, warum eine ambulante Behandlung nicht ausreichend ist und eine statonäre Behandlung geeignet ist, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten.

Sie sehen, dass vor diesem Sachverhalt differenziert und nicht pauschal ins Blaue argumentiert werden muss, wenn der Widerspruch wirklich Erfolg haben soll. Die Argumentation muss aber in beiden Fällen einen medizinischen Schwerpunkt haben, da es primär um Gesundheits- und weniger um Rechtsfragen geht. Eine pauschale Regelung "ambulant vor stationär" gibt es nicht; es ist stets eine Entscheidung im Einzelfall zu treffen.

Um hier weitere Anregungen zu geben, fehlen mir in Ihrer Anfrage aber alle notwendigen Informationen.

Ich hoffe Ihnen hiermit jedenfalls die Richtung gezeigt zu haben in der gearbeitet werden muss und stehe für Rückfragen auch telefonisch gerne zur Verfügung.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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