 | Interessante Fälle aus der E-Mail-Rechtsberatung zu Unterhalt |
Unterhaltszahlung für Kind in der Ausbildung | Stand: 17.09.2015
 FRAGE: Ich, Vater, verdiene 1850 Euro Netto (mit Samstagsarbeit und Überstunden 1950 Euro), meine Frau verdient 1100 Euro netto und 400 Euro in einem Nebenjob. Meine Frau erhält alleiniges Kindergel...
 ANTWORT: Die Auskunft über Ihr Netto-Einkommen und das Ihrer Ehefrau ist recht pauschal, sodaß man eine absolut richtige Unterhaltsberechnung nicht vornehmen kann. Ich gehe jedoch bei meinen nachfolgende ...weiter lesen Volljährige bekommen haben nicht immer Unterhaltsanspruch | Stand: 16.09.2015
 FRAGE: Mein Sohn, 18, geht momentan arbeiten und verdient mit 1800 Euro netto, mehr Geld als Ich.Muss ich da noch Unterhalt zahlen? ...
 ANTWORT: Generell haben Volljährige keinen Anspruch mehr auf Kindesunterhalt. Nach dem Gesetz endet die Unterhaltspflicht mit der Vollendung des 18.Lebensjahres. Nur in wenigen Ausnahmefällen, nämlic ...weiter lesen Unterhalt für Tochter nach deren abgebrochener Schule und Lehre | Stand: 06.09.2015
 FRAGE: Ich habe eine 19-jahrige Tochter für die ich immer Unterhalt bezahlt habe. Ok, Sie begann ein Lehre zur Malerin, die Sie nach 4 Monaten abrach. Kurz darauf hatte der selbe Arbeitgeber ihr wieder ei...
 ANTWORT: Grundsätzlich schulden Eltern ihrem volljährigen Kind Unterhalt bis zum ersten Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums. Dies folgt aus § 1610 Abs.2 BGB. Dabei müssen jedoc ...weiter lesen Unterhaltsberechnung nach Düsseldorfer Tabelle | Stand: 29.07.2015
 FRAGE: Meine Tochter wurde 2015 18 Jahre alt. Bisher bekommt sie Unterhalt von ihrem Vater.Im September wird sie ihre Ausbildung als Automobilkauffrau beginnen. Ihr Vater ist der Meinung,dass er dann keinen Unterhal...
 ANTWORT: SDas Gesetz sieht für den Regelfall vor, daß ein Erwachsener keinen Unterhaltsanspruch mehr hat. Nur in Ausnahmefällen – bis zum Abschluß der ersten beruflichen Ausbildung &ndash ...weiter lesen Unterhaltsanspruch bei zweiter Lehre | Stand: 01.03.2015
 FRAGE: Sehr geehrte Rechtsanwälte,bitte senden Sie mir ein unverbindliches Preisangebot zur Beantwortung folgende(r) Rechtsfrage(n):Meine Tochter hat im Juli 2014 Ihre Ausbildung als pharmazeutisch-kaufmännisch...
 ANTWORT: Grundsätzlich hat Ihr Kind nur einen Anspruch auf Finanzierung einer Ausbildung. Deshalb kann Ihr Kind nach erfolgreicher Beendigung der ersten Ausbildung nicht Unterhalt für eine weitere Ausbildun ...weiter lesen Dauer der Unterhaltspflicht gegenüber einem 17-jährigem Kind | Stand: 15.01.2015
 FRAGE: Ein 17-jähriges Kind lebt alleine und bekommt von seiner Mutter Unterhalt. Der Vater ist verstorben. Das Kind hat die Realschule absolviert und besucht eine weiterführende Schule. Die Mutte...
 ANTWORT: Hinsichtlich des Unterhalts der Tochter ist zunächst darauf hinzuweisen, dass zunächst der Vater des Kindes auch für die Mutter unterhaltspflichtig ist. Dieses ergibt sich aus § 161 ...weiter lesen
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