Droht eine polizeiliche Festnahme wegen Schulden beim Arbeitsamt?

Online-Rechtsberatung
Stand: 01.06.2012
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Ich möchte gerne wissen, ob ich durch die Polizei gesucht werde, da ich Schulden beim Arbeitsamt und nicht bezahlt habe. Man sagte mir, falls ich nicht bezahle, werden sie es durchstrecken und man würde mich festnehmen. Es waren Schulden aus den Jahr 1999, die ich den Ratenzahlungen im Jahr 2003 eingestellt habe.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung halte ich eine Suche der Polizei nach Ihnen für eher unwahrscheinlich. Richtig ist, dass für den Fall, dass eine offene Forderung beim Schuldner nicht im Wege der Zwangsvollstrckung beigetrieben werden kann, dieser zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) aufgefordert werden kann und, gibt er diese nicht ab, die Abgabe derselben mittels eines Haftbefehles durchgesetzt werden kann.

Bei dieser Art des HB handelt es sich jedoch um einen solchen nach § 901 ZPO. Diese Art der Haftbefehle, welcher ein rein zivilrechtliches Zwangsmittel darstellt, führt nicht zu einer Ausschreibung in den polizeilichen Informationssystemen. Er ist nur Mittel zur Durchsetzungder Zwangsvollstreckung, kann also vom Gerichtsvollzieher, bzw. vom vollstreckenden Hauptzollamt, vollzogen werden. Eine Fahndung nach dem Schuldner findet NICHT statt. Wird er jedoch vom GV/Zoll angetroffen und gibt auf Aufforderung die eidesstattliche Versicherung nicht ab, kann der HB vollstreckt werden. KEINESFALLS werden Sie jedoch aktiv von der Polizei gesucht. Auch kann im Fall einer Personenkontolle (bspw. im Straßenverkehr) nicht festgestellt werden, dass der HB existiert.

Eine entsprechende Fahndung müssen Sie also wohl nicht besorgen.

Anders wäre es nur, wenn bspw. eine Ersatzfreiheitsstrafe gegen Sie verhängt worden wäre, weil Sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben. Haftbefehle, die auf Basis der StPO erlassen werden, führen sodannauch zu einer Ausschreibung in den polizeilichen Informationssystemen. Die Praxis zeigt jedoch auch in diesen Fällen, dass eine aktive Suche nach dem säumigen Zahler regelmäßig unterbleibt. Vielmehr erfolgt diesenfalls eine Festnahme meist auf Basis von Zufallszugriffen.

Zusammenfassend lässt sich also sagen:

Wenn Sie ausschließlich Schulden beim Arbeitsamt haben und keinerlei offenen strafrechtlichen Sanktionen (Geldstrafen), ist eine Suche der Polizei nach Ihnen auszuschließen.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

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