Ist die Auflösung und Auszahlung einer Betriebsrente möglich?
Mein Arbeitgeber hat für mich eine Betriebsrente angelegt. Kann ich diese
auflösen und den eingezahlten Betrag vorzeitig auszahlen lassen?
Sehr geehrter Mandant,
Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Betriebsrente um eine Direktversicherung handelt. Voraussetzung dafür, dass diese Versicherung als betriebliche Altersversorgung anerkannt und die steuerliche Förderung möglich wird, ist einerseits, dass das Endalter der Direktversicherung nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten liegt und andererseits eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen wurde.
Sie haben sicherlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass dieser einen Teil Ihres Gehaltes zurückbehält und für Sie in eine Direktversicherung einzahlt. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in 2009 bis 2592 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Zahlungen im Rentenalter werden besteuert, jedoch nachgelagert. Dies ist zumeist günstiger, als eine Besteuerung während des Erwerbslebens.
Wenn es sich also um eine solche Direktversicherung handelt, die auch tatsächlich die Voraussetzungen für eine betriebliche Altersversorgung erfüllt, dann besteht keine Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung und Auszahlung, da dies gerade für die Anerkennung ausgeschlossen sein muss.