Ist die Auflösung und Auszahlung einer Betriebsrente möglich?

Online-Rechtsberatung
Stand: 15.12.2009
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Mein Arbeitgeber hat für mich eine Betriebsrente angelegt. Kann ich diese
auflösen und den eingezahlten Betrag vorzeitig auszahlen lassen?

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihrer Betriebsrente um eine Direktversicherung handelt. Voraussetzung dafür, dass diese Versicherung als betriebliche Altersversorgung anerkannt und die steuerliche Förderung möglich wird, ist einerseits, dass das Endalter der Direktversicherung nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherten liegt und andererseits eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages durch den Arbeitnehmer ausgeschlossen wurde.

Sie haben sicherlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass dieser einen Teil Ihres Gehaltes zurückbehält und für Sie in eine Direktversicherung einzahlt. Es besteht die Möglichkeit, bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in 2009 bis 2592 Euro sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Zahlungen im Rentenalter werden besteuert, jedoch nachgelagert. Dies ist zumeist günstiger, als eine Besteuerung während des Erwerbslebens.
Wenn es sich also um eine solche Direktversicherung handelt, die auch tatsächlich die Voraussetzungen für eine betriebliche Altersversorgung erfüllt, dann besteht keine Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung und Auszahlung, da dies gerade für die Anerkennung ausgeschlossen sein muss.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice