Pfändung eines Kfz bei Überschuldung

Online-Rechtsberatung
Stand: 19.11.2009
Frage aus der Online-Rechtsberatung:

Meine Freundin möchte mir Ihr Auto zur Verfügung stellen. Ich möchte den Wagen somit auf mich anmelden. Ich würde somit im Kfz-Brief und -schein stehen. Ich möchte den Wagen aber nur besitzen, meine Freundin möchte Eigentümerin des Autos werden. Der Wagen ist im Moment abgemeldet. Ich habe jedoch leider ein paar Schulden und habe Angst, dass der Wagen mir am Ende sogar noch gepfändet wird.

Was kann ich da am besten machen? Habe mir das so ähnlich wie im Leasing vorgestellt. Da bleibt das Autohaus ja auch Eigentümer und der Leasingnehmer wird ja auch nur der Besitzer. Haben Sie so einen ähnlichen Vertrag für mich, mit dem ich mich absichern könnte. Möchte nur vermeiden, dass der Wagen mir gepfändet wird. Der Wagen gehört ja eigentlich meiner Freundin, ich möchte ihn aber (wie schon erwähnt) auf mich zulassen.

Antwort des Anwalts

Sehr geehrter Mandant,

Fragestellung: Pfändung eines Kfz bei Überschuldung, nach Abgabe oder drohender EV

Bevor der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Zwangsvollstreckung die eidesstattliche Versicherung abnimmt, muss er zunächst die Sachpfändung durchführen. Wenn diese erfolglos verläuft, wird die EV abgegeben. In aller Regel hat der Schuldner sodann 3 Jahre lang etwas Ruhe. Sollten weitere Gläubiger vollstrecken, werden sie vom Gerichtsvollzieher darüber informiert, dass die Sachpfändung erfolglos verlaufen war. Der Gläubiger kann dann nur das Protokoll der EV einsehen. Sofern Gläubiger keine Kenntnis von neuerlichem Vermögen erhalten, ist mit weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen nicht ohne weiteres zu rechnen.

Hinsichtlich des Kfz sind zwei Dinge strikt voneinander zu trennen: Zum einen das Eigentum und zum anderen die Haltereigenschaft. Eigentümer und Halter eines Kfz müssen nicht identisch sein. So stehen z. B. Leasingfahrzeuge stets im Eigentum der Leasingfirma, obwohl der Halter der Leasingnehmer ist. Dies haben Sie zutreffend in Ihrer Fragestellung festgestellt. Ein Gläubiger des Leasingnehmers kann deshalb nicht in das Fahrzeug vollstrecken bzw. die Zwangsversteigerung beantragen.

Nach Ihren Mitteilungen steht das Kfz. derzeit im Eigentum einer anderen Person bzw. Ihrer Freundin. Sofern nicht gegen diese Person vollstreckt werden kann, weil gegen sie kein Titel besteht, kann jedenfalls mit Titeln gegen Sie nicht die Zwangsversteigerung bzw. Pfändung des Kfz. betrieben werden. Er kann also ohne weiteres im Kfz-Brief als Halter eingetragen sein, das Kfz auf seinen Namen versichern und versteuern, ohne jedoch Eigentümer zu sein. In diesem Falle kann auch der Gläubiger bei Kenntnis der Umstände nicht in das Fahrzeug vollstrecken. Dies ginge eben nur mit einem Titel gegen den Eigentümer des Fahrzeugs.

Anders ausgedrückt: Gegen den Halter kann nicht die Zwangsversteigerung oder Pfändung eines Kfz. betrieben werden, solange er nicht (auch) Eigentümer desselben ist.

Wichtig ist dabei, dass der Eigentümer sein Eigentumsrecht notfalls beweisen kann, etwa durch Vorlage eines entsprechenden Kaufvertrages. Zwar kann ein Kaufvertrag über ein Kfz. mündlich geschlossen werden. Bei der vorstehenden Konstruktion empfiehlt sich jedoch der Abschluss eines schriftlichen Kaufvertrages. Der Gerichtsvollzieher würde im Zweifel davon ausgehen, dass der Halter auch Eigentümer des Kfz. ist. Der Anschein (Brief und Kfz-Schein) würde ihm recht geben.

Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Angaben des Kunden basiert, handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes zum Zeitpunkt der Anfragestellung. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Rechtsberatung am Telefon

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

*1,99€/Min inkl. USt. aus dem Festnetz. Höhere Kosten aus dem Mobilfunk.

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline AG:

  • Krisensicherer Umsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice