Ist der neue Ehemann der Kindesmutter für ihre Kinder unterhaltspflichtig wenn der leibliche Vater nicht zahlt?
Gibt es eine Stelle, die sozusagen die Ausfallbürgschaft für den Kindsunterhalt übernimmt? Bin ich verantwortlich für den Lebensunterhalt der Kinder meiner Ehefrau? De facto ist es so, dass ihre Kinder von meinem Geld leben, da der Vater nicht zahlt. Was kann ich tun?
Sehr geehrter Mandant,
unterhaltsrechtlich sind Sie für den Unterhalt der Kinder Ihrer Ehefrau nicht verantwortlich. Die Unterhaltspflicht trifft hier neben der Mutter (Betreuungsunterhalt) alleine den Kindesvater (Barunterhalt). Kann der Kindesvater nicht leisten, tritt für eine begrenzte Zeit an seine Stelle das Jugendamt und erbringt Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. Diese Leistungen entfallen nach § 1 Abs.1 UVG aber, wenn die Mutter neu verheiratet ist. Es bleibt dann nur die Möglichkeit, den Unterhalt beim Kindesvater einzuklagen. Eine Ausfallkasse, die die ausbleibenden Leistungen des Kindesvaters übernimmt, gibt es nicht.
Verschärfend wirkt sich die sozialrechtliche Regelung des § 7 Abs.3 Ziff.4 SGB II aus. Danach gehören die unverheirateten Kinder eines Ehegatten mit zur Bedarfsgemeinschaft bei der Berechnung des ALG II. Dieses führt dazu, dass der Bedarf der Eltern und aller Kinder berechnet wird und dem das erzielte Einkommen der Eltern gegenübergestellt wird. Im Ergebnis führt dieses dazu, dass der neu hinzugekommene Stiefvater mit seinem Einkommen auch für den Unterhalt der Stiefkinder mit aufkommen muss, wenn der leibliche Vater nicht zahlt.