Zwangsvollstreckungsauftrag: Was Sie zum Vollstreckungsauftrag und dessen Durchführung wissen müssen

Was ist ein Zwangsvollstreckungsauftrag? Wer ist dafür zuständig? Und wer trägt die Kosten für dessen Durchführung? Wir haben die wichtigsten Informationen zum Zwangsvollstreckungsauftrag für Sie zusammengefasst.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was ist ein Zwangsvollstreckungsauftrag?

Was ist ein Zwangsvollstreckungsauftrag?

Der Zwangsvollstreckungsauftrag wird vom Gläubiger einer zu vollstreckenden Forderung gestellt und leitet die Maßnahme einer Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher ein. Geregelt ist dies in § 753 ZPO (Zivilprozessordnung). Der Auftrag ist der Antrag des Gläubigers an den Gerichtsvollzieher, eine Amtshandlung vorzunehmen.

Wer führt die Zwangsvollstreckung durch?

Für die Vollstreckung durch Wegnahme oder Pfändung von Sachen, die sich im Eigentum oder Besitz des Schuldners befinden, ist der Gerichtsvollzieher zuständig, ebenso wie für die Durchführung der Zwangsräumung einer Wohnung. Deshalb wird der Auftrag an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim örtlich zuständigen Amtsgericht des Schuldnersitzes gerichtet.

Was muss ein Vollstreckungsauftrag enthalten?

Dem Vollstreckungsauftrag muss der vollstreckbare Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung, vollstreckbarer Anwaltsvergleich) beigefügt werden. Erfolgt die Vollstreckung zur Durchsetzung einer Geldforderung, muss dem Antrag außerdem eine Forderungsaufstellung beigegeben werden.

Wer trägt die Kosten für eine Zwangsvollstreckung?

Die Kosten der Zwangsvollstreckung trägt der Schuldner, bleibt die Vollstreckungsmaßnahme jedoch erfolglos, ist der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher gegenüber verpflichtet, die Kosten der Vollstreckungsmaßnahme zu übernehmen.