Vollstreckungsauftrag: Was Sie darüber wissen müssen

Wie ein Vollstreckungsauftrag aussieht, wer für dessen Durchführung zuständig ist und wer die Kosten für die Zwangsvollstreckung trägt - wir klären die wichtigsten Fragen zum Vollstreckungsauftrag.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Wann wird ein Vollstreckungsauftrag erteilt?

Ein Vollstreckungsauftrag muss immer dann erteilt werden, wenn die Vollstreckungsmaßnahme nicht direkt vom Gericht ausgeführt wird.

Wer ist für die Durchführung der Vollstreckung zuständig?

Für die Vollstreckung durch Wegnahme oder Pfändung von Sachen, die sich im Eigentum oder Besitz des Schuldners befinden, ist der Gerichtsvollzieher zuständig, ebenso wie für die Durchführung der Zwangsräumung einer gekündigten Wohnung. Der Gerichtsvollzieher wird auf der Grundlage eines Vollstreckungsauftrages tätig, den der Gläubiger erteilt.

Welche Informationen muss der Vollstreckungsauftrag enthalten?

Dem Vollstreckungsauftrag muss der vollstreckbare Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Zwangsvollstreckungsunterwerfung, vollstreckbarer Anwaltsvergleich) beigefügt werde. Erfolgt die Vollstreckung zur Durchsetzung einer Geldforderung, muss auch eine Forderungsaufstellung beigefügt werden.

Wer trägt die Kosten für eine Zwangsvollstreckung?

Die Kosten der Zwangsvollstreckung trägt zwar der Schuldner, bleibt die Vollstreckungsmaßnahme jedoch erfolglos, ist der Gläubiger dem Gerichtsvollzieher gegenüber verpflichtet, die Kosten der Vollstreckungsmaßnahme zu übernehmen. Um diese Kosten in Grenzen zu halten, sollten sie nur gezielt Vollstreckungsaufträge erteilen.

Vollstreckungsauftrag: Beratung durch einen Anwalt

Die selbstständigen Kooperationsanwältinnen und -anwälte der Deutschen Anwaltshotline unterstützen Sie dabei gerne. Überlegen Sie sich zum Gespräch auf welche Vermögensgegenstände des Schuldners aus Ihrer Sicht am besten zugegriffen werden könnte.