widerruf für eltern - Infos und Rechtsberatung
Der Begriff "Widerruf für Eltern" ist kein Rechtsbegriff. Inhaltlich können damit zwei Rechtsbereiche angesprochen sein.
Zum einen den Bereich, dass Kinder für ihre meist betagten Eltern im rechtsgeschäftlichen Verkehr Widerrufserklärungen abgeben. Dies ist ohne diesbezügliche Vollmacht nicht wirksam. Man kann daher rechtzeitig über entsprechende Vorsorgevollmachten nachdenken. Damit kann auch eine gerichtlich angeordnete Betreuung durch einen völlig Fremden verhindert werden.
Zum anderen kann darunter verstanden werden, dass Eltern Erklärungen für ihre minderjährigen Kinder abgeben. Im Hinblick auf einen Widerruf ist dies jedoch nicht nötig. Willenserklärungen minderjähriger Kinder sind schwebend unwirksam solange sie nicht von den Eltern genehmigt wurden. Ausnahmen gelten nur für lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte oder Taschengeldverträge.
"Schließt" das Kind einen Vertrag, reicht es aus dem Gegner mitzuteilen, dass die Willenserklärung nicht genehmigt wird. Eine Forderung der Gegenseite besteht nicht, da nie ein Vertrag zustande kam. Bei Internetverträgen kann dies zum Teil schwierig nachzuweisen sein.
Hier sollten Sie eine kurze telefonische Rechtsberatung in Erwägung ziehen, da den Anwälten die jeweils aktuelle Rechtsprechung zu Internet-Verträgen (u.a. zur Beweislage, wer den Vertrag online geschlossen hat) bekannt ist.