verdeckter Schaden - Infos und Rechtsberatung
Die meisten rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit verdeckten Schäden treten auf, weil der (verdeckte) Schaden entweder gar nicht, oder aber nicht rechtzeitig bemerkt wird.
Dies kann, insbesondere bei Handelsgeschäften, dazu führen, dass von der jeweiligen Gegenseite behauptet wird, dass sogenannte Untersuchungs- und Rügepflichten nicht eingehalten worden wären, und das kann im Allgemeinen bedeuten, dass ein Anspruch nicht innerhalb der Verjährungsfrist oder erst nach einer eingetretenen Beweislastumkehr geltend gemacht werden kann. Vom verdeckten Schaden zu unterscheiden ist die Problematik des mittelbaren Schadens und des sogenannten Weiterfresserschadens; also die Frage, inwieweit ein Schaden noch beim Verursacher geltend gemacht werden kann, wenn er gar nicht an der gekauften Sache selbst eintritt, sondern durch diese Sache und den Schaden an dieser Sache erst weitere Schäden entstehen.
Ein zugelassener Rechtsanwalt der Deutschen Anwaltshotline wird Sie bei diesem Thema in der Regel in wenigen Minuten am Telefon abschließend beraten können; in komplexeren Fällen gibt er Ihnen weitere Hinweise zum Vorgehen, damit Sie keine Rechtsnachteile im Problembereich des verdeckten Schadens erleiden.