Sicherheitseinbehalt - Infos und Rechtsberatung
Sicherheitseinbehalt oder landläufig auch Kaution genannt, bezeichnet die Möglichkeit, gewisse Geldsummen einzubehalten, um eventuelle Schadensersatzansprüche oder Regressansprüche abzusichern.
Die bekannteste Kaution ist im Mietrecht angesiedelt, gesetzlich geregelt ist sie in § 551 BGB. Danach kann der Vermieter höchstens eine Kaution entsprechend dem Umfang von 3 Monatsmieten verlangen. Er ist aber verpflichtet, diese Kaution verzinslich anzulegen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter bis zu 6 Monate Zeit, um das Kautionskonto abzuschliessen und auszukehren. Er muss dem Mieter im jeden Fall eine Abrechnung des Kontos vorlegen und belegen inwieweit eventuelle Einbehalte notwendig waren.
Andere Einbehalte existieren zum Teil im Baurecht im Form der Mängelbürgschaft, wo eventuelle Gewährleistungsansprüche des Bauherren abgesichert werden sollen. Hintergrund ist hier unter anderem auch, dass der Bauherr in Fall einer Insolvenz der Baufirma eine gewisse Absicherung erhält.