Schadensrecht - Infos und Rechtsberatung
Im Schadensrecht, juristisch genauer Schaden(s)ersatzrecht genannt, sind die gesetzlichen Vorschriften geregelt, die sich mit Schadenersatzansprüchen befassen.
Die Frage, wann und unter welchen Umständen ein Schadenersatz geltend gemacht werden kann, beantwortet das BGB (Bürgerliche Gesetzbuch). Dabei unterscheidet man auch zwischen materiellen und immateriellen Schäden. Weitere Vorschriften des Schadensrechts ergeben sich aus Schutzgesetzen, auf die das Bürgerliche Gesetzbuch Bezug nimmt. Ziel ist es , den Geschädigten so zu stellen, wie wenn das schädigende Ereignis nicht eingetreten wäre, durch sog. Naturalrestitution oder Geldersatz. Zu beachten ist aber ggf. eine Schadenminderungspflicht des Geschädigten. Das Recht, einen Schadenersatz zu verlangen, kann auch vertraglich begründet sein,wenn einem Vertragspartner aufgrund fehlerhaften Verhalten des anderen Vertragspartners ein Schaden entsteht. Beispiele sind Ansprüche im Arzthaftungsbereich gegen Ärzte wegen fehlerhafter Behandlung, oder gegen Werkstätten wegen mangelhafter Reparaturleistung.
Weitere Fragen zur Geltendmachung oder auch Abwehr von Schadenersatzansprüchen sowie dessen Höhe beantworten Ihnen gerne die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!