Patientenvollmacht - Infos und Rechtsberatung
Ein Unfall, eine Krankheit, eine Operation sowie eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung können jeden unverhofft ereilen.
Ein weit verbreiteter Irrtum: Familienangehörige, Ehegatten, Geschwister, Kinder oder Lebenspartner können in solchen Situationen einspringen und Entscheidungen treffen. Das ist nicht so, denn selbst nahe Verwandte benötigen eine Vollmacht, um Sie in Fragen Untersuchung, Behandlung oder Pflege vertreten zu können.
Für den Ernstfall können Sie Vorsorge treffen. Die Vorsorgemöglichkeiten sind:
-Vorsorgevollmacht
-Betreuungsverfügung und
-Patientenverfügung.
Wenn Sie sich für eine dieser Varianten, oder auch für eine Kombination entscheiden wollen, müssen Sie dann auf jeden Fall auch noch dafür sorgen, dass die Vollmacht bzw. die Verfügung im Ernstfall auch gefunden werden. Denn das ist ja gerade der Fall, in dem Sie nicht mehr handlungsfähig sind. Am besten schalten Sie in diesem Zusammenhang eine Person Ihres Vertrauens ein, der Sie ein Original der Verfügung aushändigen.
Weitere Fragen hierzu beantworten Ihnen die Rechtsanwälte der Deutschen Anwaltshotline!