Kaufvertragsstörung - Infos und Rechtsberatung
Das Schuldrecht des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sieht eine Reihe von Reaktionsmöglichkeiten für den Fall einer Kaufvertragsstörung vor.
Dies kann von Nacherfüllungsansprüchen über das Recht der Minderung, hin zur vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages bis zu Schadensersatzansprüchen führen. Die Leistungsstörungen sind geregelt in den § 320 ff BGB. Nach § 323 BGB besteht das Recht auf Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung. Im Kaufrecht werden dem Käufer umfangreiche Rechte aus der Sachmängelhaftung gemäß § 434 ff BGB eingeräumt. Der Käufer hat im Falle des nicht vertragsgemäßen Zustands der Kaufsache bei Übergabe das Recht auf Nachbesserung. Falls diese scheitert, kann er u.U. vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Gegebenenfalls kann er auch Schadensersatz verlangen. Im Falle eines Verbrauchgüterkaufs gemäß § 474 BGB hat der Gesetzgeber dem Verbraucher als Kunden eines Unternehmer noch gesonderte Vergünstigungen eingeräumt, wie beispielsweise die Beweislastumkehr § 476 BGB zu Lasten des Unternehmers in den ersten 6 Monaten seit Übergabe der Kaufsache.
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