Inkassovollmacht - Infos und Rechtsberatung
Häufig hören wir Fragen zur Inkassovollmacht.
Die Inkassovollmacht wird auch als Geldempfangsvollmacht bezeichnet. Im Grunde ist mit der Inkassovollmacht ein Dritter berechtigt von Schuldner Geld anzunehmen. Der Schuldner erfüllt mit der Zahlung an den Inkassobevollmächtigten seine Schuld. Als Schuldner sollten Sie immer auf den schriftlichen Beleg der Inkassovollmacht Wert legen, da Sie von Ihrer Schuld nur befreit werden, wenn der Dritte tatsächlich vom Gläubiger beauftragt wurde die Verbindlichkeit einzuziehen. Im Sprachgebrauch haben Unternehmen den Begriff vereinnahmt, die für Gläubiger den Forderungseinzug übernehmen. Diese Inkassounternehmen bedürfen für Ihre Tätigkeit einer Erlaubnis.
Bei Fragen zur Inkassovollmacht können viele schwierige Fragen auftauchen, die häufig nur nach eingehender Prüfung sämtlicher Unterlagen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt beantwortet werden können. Daher sollte Sie für eine telefonische Beratung Ihre Unterlagen vorliegen haben.