Haftung Kinder - Infos und Rechtsberatung
Im weiteren Sinne bedeutet Haftung, dass jemand für etwas einstehen muss (z.B. für einen entstandenen Schaden). Die Haftung kann sich zum Beispiel aus einem Vertrag oder unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
Grundsätzlich setzt die Haftung dabei ein Verschulden, also Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Haftenden voraus. Unsere Rechtsordnung kennt aber auch verschuldensunabhängige Haftungsformen (z.B. die Haftung eines Tierhalters, die Haftung eines Fahrzeughalters oder die Haftung des Herstellers eines Produktes). Kinder haften für Ihr Verhalten nur eingeschränkt (und Eltern beileibe nicht immer für das Verhalten Ihrer Kinder!); hier gelten Altersgrenzen, die, je nach Art der Haftung bzw. eines Schadens, unterschiedlich ausgestaltet sind. Eine Haftung für Kinder bis sieben Jahre ist von vornherein ausgeschlossen.
Bei Schäden, die ein Kind im Straßenverkehr verursacht und die auf ein verkehrstypisches Verhalten (unvorsichtiges Laufen auf die Straße o.ä.) zurückzuführen sind, wird diese Grenze auf ein Alter von 10 Jahren ausgeweitet. Letzteres gilt jedoch nicht z.B. bei der mutwilligen Beschädigung von Kfz, da dies kein verkehrstypisches Verhalten ist.