Deliktsfähigkeit: Definition und Rechtsgrundlagen

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was bedeutet Deliktsfähigkeit

Deliktsfähigkeit ist die Fähigkeit, eine unerlaubte Handlung zu begehen und in der Folge hierfür auch zur Verantwortung gezogen zu werden. Sie orientiert sich am Alter: So ist ein Kind unter sieben Jahren nicht deliktsfähig und haftet entsprechend nicht für von ihm verursachte Schäden. Es gibt drei Abstufungen: die Deliktsunfähigkeit, die beschränkte Deliktsfähigkeit und die Deliktsfähigkeit.

Die 3 Abstufungen der Deliktsfähigkeit

  1. Die Deliktsunfähigkeit.

Sie liegt vor bei Personen, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Im Gesetz ist dies in § 828 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Die Norm besagt, dass derjenige, der unter diese Kategorie fällt, für einen Schaden, den er einem anderen zugefügt hat, noch nicht verantwortlich ist.

  1. Die beschränkte Deliktsfähigkeit.

Sie bestimmt sich nach § 828 Absatz 3 BGB und gilt für diejenigen, die das 7., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Personen, die beschränkt deliktsfähig sind, können für schädigendes Verhalten nur dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht besitzen. Die Norm bestimmt auch, dass ein Kind, das das 7., aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet hat, für einen Schaden, den es einem anderen mit einem Kraftfahrzeug zufügt, nicht verantwortlich ist.

  1. Die Deliktsfähigkeit.

Sie liegt bei allen Personen vor, die nicht unter die oben genannten Kategorien fallen und bewirkt die volle Verantwortlichkeit für das eigene Verhalten. Weiteres zum Thema erfahren Sie gerne bei den Rechtsanwälten der Deutschen Anwaltshotline! Dabei können Sie entweder die telefonische oder die Online-Rechtsberatung nutzen.

Sie brauchen Rat von einem Anwalt? Erfahren Sie hier, [warum sich die Rechtsberatung über die Deutsche Anwaltshotline lohnt!](https://www.deutsche-anwaltshotline.de/warum-sich-die-rechtsberatung-der-deutschen-anwaltshotline-lohnt)


Rechtsberatung für Zivilrecht

Telefonieren Sie sofort mit einem Anwalt oder einer Anwältin und stellen Sie Ihre individuelle Frage.

  • Beratung speziell für Zivilrecht
  • Erfahrene Anwälte beraten Sie
  • 1,99€/Min aus dem deutschen Festnetz

Telefonanwalt werden

Werden Sie selbstständiger Kooperationsanwalt der DAHAG Rechtsservices AG:

  • Krisensicherer Honorarumsatz
  • Rechtsberatung per Telefon
  • Homeoffice