Beratervertrag: Was Sie zu Inhalt und Haftung wissen müssen

Der Berater- oder auch Beratungsvertrag ist ein Dienstleistungsvertrag. Geschuldet wird die Erklärung von Tatsachen, Darstellung und Bewertung von Entscheidungsalternativen.

Autor:  Redaktion DAHAG Rechtsservices AG.

Was wird im Beratungsvertrag geregelt?

Der Beratungsvertrag beinhaltet die Erklärung von Tatsachen mit daraus folgenden Entscheidungsalternativen. Er kann schriftlich, mündlich oder sogar durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Bestimmte Berufsgruppen (Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare, Architekten) haben gesetzliche Honorarregelungen, ansonsten muss diese vereinbart werden (z.B. nach Zeitaufwand).

Wie ist die Haftung geregelt?

Wichtig und Anlass von Streitigkeiten sind auch Haftungsfragen. Der Berater haftet für Schlecht- oder Falschberatung (Verstoß gegen Wahrheit, Klarheit, Vollständigkeit). Besondere Regelungen der Haftung gibt es im Wertpapier- und Anlagegeschäft und bei Ärzten (Patientenrechtegesetz). Die Haftung eines Beraters kann rechtlich grundsätzlich eintreten, wenn ein Berater verbindlich bestimmte Auskünfte erteilt und für die Richtigkeit dieser Auskünfte im Geschäftsverkehr einsteht.

Umso wichtiger ist es dabei, die Leistung als solche in der Vereinbarung konkret zu bestimmen. Nicht notwendig ist das bei Beratern, die von Berufs wegen beraten, wie z.B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ärzte u.a. Hier ergibt sich die geschuldete Beratungsleistung per se aus der berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeit. Diese Berater haften für jegliche Falschauskünfte und deren Folgen. Daher ist die Zulassung dieser reglementierten Berufe mit der Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verbunden, da es um hohe Schadensummen gehen kann.

Beratervertrag: Rechtsberatung durch einen Anwalt

Bei Fragen zur Beraterhaftung, oder Honorarfragen können Sie sich gerne an einen selbstständigen Kooperationsanwalt der Deutschen Anwaltshotline wenden.


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