Belehrung - Infos und Rechtsberatung
Bei bestimmten Vertriebsformen und Vertragsarten, wie z.B. Fernabsatzverträgen, Haustürgeschäften bzw. Verbraucherdarlehen hat (nur) der Verbraucher ein Widerrufsrecht von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer. Unternehmer haben generell kein Widerrufsrecht. Hierüber besteht oft ein weit verbreiteter Irrglaube. Über dieses Recht hat der Unternehmer den Verbraucher zu belehren. Belehrt er nicht oder nicht ordnungsgemäß, so besteht das Widerrufsrecht unbefristet lange.
Die Belehrung muss schriftlich erfolgen und muss inhaltlich und drucktechnisch deutlich gestaltet sein. Es muss klar sein, wem gegenüber der Widerruf erklärt werden kann und in welcher Form er erklärt werden muss. Es reicht nicht, die Widerrufsbelehrung irgendwo in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterzubringen. Dies verstößt gegen das Deutlichkeitsgebot.
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