Auto Verkauf - Infos und Rechtsberatung
Bei Erwerb eines Fahrzeugs möchten Verkäufer häufig wissen, welchen Ansprüchen sie für den Fall ausgesetzt sein können, dass sich Mängel an dem Auto befinden oder sich nach Vertragsschluss versteckte Mängel zeigen.
Das Gesetz sieht eine Gewährleistung für den Käufer vor, wonach bei Mängel des Kaufgegenstands bei der Übergabe des Objekts umfangreiche Rechte bestehen. So kann der Käufer Nacherfüllung, also nach seiner Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen und nach Ablauf einer dazu gesetzten Frist Minderung verlangen oder vom Kauf zurücktreten.
Um solcherlei auszuschließen, kann und sollte der private Verkäufer eines Gebrauchtfahrzeuges die Gewährleistungsansprüche des Käufers vertraglich ausschließen. Ein Gewährleistungsausschluss ist allerdings nicht wirksam, wenn der Verkäufer arglistig gehandelt hat, also einen Mangel kannte und ihn verschwiegen hat.
Für einen Kfz-Händler ist es schwieriger, einen Gewährleistungsausschluss wirksam zu vereinbaren. Insbesondere bei einem Verbrauchsgüterkauf,wenn also auf der Käuferseite ein Verbraucher auftritt,ist ein Gewährleistungsausschluss nicht möglich.
Für Fragen rund um das Thema Autokauf haben, stehen Ihnen bei der Deutschen Anwaltshotline spezialisierte Rechtsanwälte telefonisch zur Seite. Bitte halten Sie für das Telefonat die entsprechenden Unterlagen bereit.